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27.06.2013

Kai Klose: Aktuelle Stunde – Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare: Wo steht die Landesregierung?

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich auf das Thema Adoptionsrecht eingehe, angesichts des heutigen Datums zunächst eine Erinnerung. Es ist heute auf den Tag genau 34 Jahre her, dass Schwulen, Lesben und Transgender im New Yorker Greenwich Village erstmals Widerstand geleistet haben gegen die willkürlichen Polizeirazzien, denen sie bis 1969 und auch noch danach ausgesetzt waren. Eingangs möchte ich deshalb mit meiner Rede auch an die tapferen Menschen erinnern, die sich damals dafür verprügeln lassen mussten, dass wir heute beispielsweise in diesem Land einen schwulen Außenminister haben können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Dass das Oberste Bundesgericht der USA am gestrigen Tag das Verbot der Gleichstellung der Homo-Ehe als Verfassungsbruch gegeißelt hat, ist diesen Menschen hoffentlich eine späte Genugtuung.

Auch in Deutschland sind seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes zahlreiche Verfassungsgerichtsurteile zur Gleichstellung ergangen. Das Gericht musste am Ende immer wieder entscheiden, weil – da muss ich Ihnen in der Tat widersprechen, Herr Ministerpräsident – CDU und CSU nicht in der Lage sind, gesellschaftliche Realitäten in diesem Land anzuerkennen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Zuletzt war das beim Ehegattensplitting so; Sie wissen es. Die EKD und die EKHN sind dabei gerade einen guten Schritt vorangekommen. Auch in Hessen war es so, dass die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Landesrecht leider erst dann verwirklicht worden ist, als die entsprechenden Verfassungsgerichtsurteile Sie dazu gezwungen haben. Noch im Jahr 2010 haben CDU und FDP hier im Landtag eine solche Regelung abgelehnt, und noch im September 2012 stimmten Sie hier gemeinsam gegen die steuerliche Gleichstellung. Das ist in der Tat so.

Was jetzt zur völligen Gleichstellung noch fehlt, ist ein entsprechendes Adoptionsrecht. In einem Satz stimme ich Ihnen zu: Es kann und darf beim Adoptionsrecht allein nur um das Kindeswohl gehen. Das ist vollkommen richtig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Zuruf von der SPD)

Allerdings geht es uns da eher wie Ihrer Parteifreundin, Bundesministerin von der Leyen. Sie sagt nämlich, ihr sei keine einzige Untersuchung bekannt, die zu dem Ergebnis komme, dass es Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, anders ginge als Kindern, die in gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen. Ich weiß nicht, ob Sie eine solche Studie kennen; dann würde ich Sie bitten, diese vorzutragen.

Es gibt eine umfangreiche Studie ausgerechnet des bayerischen Staatsinstituts für Familienforschung aus dem Jahr 2009, die zu folgendem Schluss kommt: Nicht die sexuelle Orientierung der Eltern ist entscheidend für das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder, sondern die Beziehungsqualität und das Klima in der Familie. – So einfach ist das.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

In allen anderen Staaten, die schon seit vielen Jahren ein vollständiges Adoptionsrecht haben, gibt es ebenfalls keinerlei dem entgegenstehende Erkenntnisse.

Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hier klargestellt haben – auch aufgrund meiner Frage in der Fragestunde –, was Sie mit diesem „gewissen Unbehagen“ meinen. Denn damit haben Sie schon eine gewisse Verunsicherung gegenüber den Betroffenen ausgelöst, übrigens auch bei den Kindern, die längst in solchen Lebenspartnerschaften leben. Das ist ja Lebensrealität in Deutschland und nichts, was möglicherweise erst noch vom Himmel fällt. Insofern bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das jetzt rein auf die Form bezogen haben.

Dennoch kann ich Ihnen natürlich nicht in Ihrer Auffassung beipflichten, dass wir hier noch abzuwarten hätten. Die Fakten liegen alle auf dem Tisch. Ihr Vizeministerpräsident ist offensichtlich in der Lage, aufgrund dieser Fakten ein Urteil zu fällen.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Er hat sich festgelegt. Herr Minister Hahn, ich begrüße ausdrücklich, dass Sie in dieser Frage offensichtlich anderer Meinung sind als der Ministerpräsident und dass Sie dieses Unbehagen offensichtlich nicht verspüren.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Sie haben vor drei Wochen für das Land Hessen gesprochen, denn Sie sind ja nicht als Privatmann Mitglied in der Justizministerkonferenz.

(Unruhe bei der CDU – Glockenzeichen des Präsidenten)

Sie haben für das Land Hessen dafür plädiert, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das gleiche Adoptionsrecht wie Eheleuten zu ermöglichen. Wir freuen uns, Herr Hahn, dass auch Sie inzwischen dieser Meinung sind. Ausweislich Ihrer eigenen Presseerklärung haben Sie sich in dieser Sache ja als Justizminister und Vizeministerpräsident des Landes Hessen geäußert.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich gehe auch davon aus, dass Sie keine politisch gespaltene Persönlichkeit sind, die außerhalb Hessens die eine Überzeugung hat und innerhalb der Landesgrenzen und in diesem Landtag dann eine andere Meinung vorträgt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Der Ministerpräsident hat dann postwendend erklärt, das sei die Privatmeinung von Herrn Hahn. Genau deshalb finde ich, die Hessinnen und Hessen – egal auf welcher Seite sie in der Sache stehen – haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Position die Landesregierung in dieser Frage vertritt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Das gilt selbstverständlich auch für die Fraktionen, die diese Landesregierung tragen.

Sie finden in unserem Antrag nichts anderes als das, was Sie, Herr Hahn, selbst geäußert haben. Sie haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Sie haben gesagt: Wer gleiche Pflichten hat, muss gleiche Rechte haben. Sie haben die umgehende Gleichstellung im Adoptionsrecht gefordert. Da sind wir nun sehr gespannt, ob Ihr Wort tatsächlich gilt, lieber Herr Hahn – innerhalb und außerhalb Hessens.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen auch von den Fraktionen der CDU und der FDP, damit nicht nur Ihr Minister, sondern auch Sie selbst das hier unmissverständlich dokumentieren können, beantrage ich seitens meiner Fraktion für unseren Entschließungsantrag hiermit eine namentliche Abstimmung. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

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