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26.11.2014
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz zu dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist von allen Rednern angesprochen worden, dass es um einen Regelungskomplex geht, der relativ überschaubar ist. In dem Staatsvertrag, der zum 1. April 2015 seine Gültigkeit entfalten soll, geht es um die Senkung des Rundfunkbeitrages um 48 Cent auf 17,50 Euro.

Weiterhin ist vorgesehen, die Frage der Finanzausgleichsmasse neu zu regeln, damit die Rundfunkanstalten einen anderen Verteilungsschlüssel machen können. Insbesondere wird das dem Saarland und Radio Bremen zugutekommen.

Der weitere Punkt, der geregelt wird, betrifft das Privatrundfunkgesetz, wo wir im Vorgespräch sehr einhellig der Auffassung waren, dass wir ein deutliches Signal für unsere Regionalfenster setzen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

An einem Punkt will ich auf das eingehen, was der Kollege Wilken gerade gesagt hat. Es hört sich zwar wenig an, wenn man über 48 Cent redet. Aber man sollte sich einmal die Summe vor Augen führen. Wir reden immerhin von insgesamt 420 Millionen Euro in zwei Jahren. Da kann man zwar über kleine Summen reden. Ich finde aber, 420 Millionen Euro Entlastung ist schon ein ziemlicher Schluck aus der Pulle.

Deshalb ist die Diskussion, die sich darin verstrickt, nämlich die Frage, die Kollegin Wolff angesprochen hat, eine durchaus richtige. Es ist bei Staatsverträgen immer so, dass man am Ende zustimmen oder ablehnen kann, und um die Details wird man hier nicht mehr streiten.

Sinnhafter wäre es wahrscheinlich gewesen zu sagen, wir warten den Evaluationsprozess ab und schauen, wie sich die Entwicklungen darstellen, was die Frage der Beiträge und die Frage z. B. von Anknüpfungstatbeständen angeht, und reden dann darüber, wie man im Bereich der Gebühren tätig wird. Das war nicht gewollt.

Die Ministerpräsidenten haben sich auf ein Verfahren verständigt, um 48 Cent zu senken, danach in den Evaluationsprozess einzusteigen und die Fragen zu begleiten, die noch aus dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag offen sind. Man muss sich immer vor Augen führen, wenn wir z. B. über Anknüpfungspunkte oder die Werbung oder über Freistellung reden – der Kollege Siebel hat es angesprochen –, dass es immer gleich um ordentliche Summen geht.

Man muss sich im Kopf behalten: Allein bei den Beitragsbefreiungstatbeständen geht es um rund 600 Millionen Euro. Wenn man in der Frage der Pkws der Autovermieter oder der betrieblich genutzten Pkws über Befreiungstatbestände redet, dann reden wir über eine Summe von 1,2 Milliarden Euro.

Von daher will ich das ein bisschen einordnen, was der Kollege Wilken gesagt hat, es ginge hier um kleine Beträge. Meine Damen und Herren, mitnichten, es geht hier um ziemliche Summen.

(Zuruf der Abg. Barbara Cárdenas (DIE LINKE))

Deswegen ist es auch richtig, dass wir am Ende eines Evaluationsprozesses diese Diskussion führen und dann darüber entscheiden, in welchem Ausmaß die Gebühren stabil gehalten werden können oder ob es eventuell noch Spielräume für weitere Gebührensenkungen gibt.

Ich will am Ende noch auf die Frage des privaten Rundfunkgesetzes eingehen. Ich glaube schon, dass es ein gutes Zeichen ist, dass sich alle Obleute und Fraktionen hier im Grundsatz darauf verständigt haben, diesen Punkt in einem zweiten Artikel an das Gesetz anzuhängen. Als Hessischer Landtag sagen wir gemeinsam, dass wir uns hinter die Regionalfenster stellen, dass wir glauben, dass sie auch für die Anstalten wie SAT 1 und RTL wichtig sind, die hier in unserem Bundesland ausstrahlen, damit regionales Programm angeboten wird. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen.

Wir werden in erster und zweiter Lesung dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Frömmrich.

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