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26.03.2015

Jürgen Frömmrich: Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schaus, auch bei diesem Thema gilt der Satz: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. – Wenn Sie sich den Gesetzentwurf einmal anschauen würden – da brauchen Sie nichts hineinzuinterpretieren oder irgendwelche großen Dinge aufzubauen, das steht alles drin –, würden Sie feststellen, es steht ausdrücklich „Wahlleistungen“ drin. Was Sie also hier hineinzubringen versuchen, steht dort gar nicht.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

– Herr Kollege Schaus, ich weiß, Sie werden immer nervös, wenn Sie auf dem falschen Fuß erwischt worden sind. Ich kann auch verstehen, dass Sie ärgerlich sind; denn damit ist Ihr Thema weg. Aber wenn Sie hier schon so groß auftreten, müssen Sie auch zuhören, wenn man versucht, es Ihnen zu erklären. Vielleicht verstehen Sie es dann. Herr Kollege Schaus, ich glaube es zwar nicht, aber ich versuche es wenigstens.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es gibt eine Koalitionsvereinbarung zwischen GRÜNEN und CDU. Sie können nachlesen, dass wir, um den Haushalt des Landes zu sanieren, einen Eingriff bei der Beihilfe vorsehen. Der Eingriff betrifft die Wahlleistungen. Da geht es um die Chefarztbehandlung und um die Unterbringung im Doppelzimmer. Diese Wahlleistung wollen wir streichen, nicht weil es uns Spaß macht, sondern weil wir einen Haushalt haben, den wir laut Verfassung bis 2019 ausgleichen müssen. Meine Damen und Herren, das ist der Hintergrund.

In den Gesprächen, die wir geführt haben, in den Anhörungen, die wir veranstaltet haben, und in persönlichen Unterredungen gab es den Hinweis – auch von Vertreterinnen und Vertretern der Beamten –: Warum ermöglicht ihr nicht, dass man diese Wahlleistungen mit einem Eigenanteil weiterhin bei der Beihilfe absichert? Aber – das Argument ist einleuchtend, man kann es nachvollziehen – insbesondere das Versichern dieser Wahlleistungen für ältere Beamtinnen und Beamte und auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kann teuer sein.

Deswegen haben wir uns überlegt, eine solche Regelung zu schaffen – die es im Übrigen nicht nur in Hessen gibt, sondern z. B. auch in Rheinland-Pfalz. Das Beispiel Rheinland-Pfalz haben wir zum Anlass genommen, diese Regelung aufzunehmen. Ich glaube, es ist eine im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Regelung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich höre hier immer die Reden, nach denen da, wo die Sozialdemokratie regiert, sozusagen die Vorstufe zum Himmel ist. Daher sage ich: Es ist nicht ganz verkehrt, eine Regelung zu schaffen, die in Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren angewandt wird.

Herr Kollege Schaus, im Übrigen ist das nicht handstreichartig erfolgt, wie Sie es hier glauben machen wollen – auch da ist es wieder so, dass, wer lesen kann, klar im Vorteil ist –, sondern wir ändern in Art. 5 des Gesetzentwurfs das Hessische Beamtengesetz. Da steht „Änderung des Hessischen Beamtengesetzes“, und diese Regelung ist eine Änderung des Hessischen Beamtengesetzes. Genau das machen wir nunmehr.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

– Ich kann verstehen, dass Sie aufgeregt sind. Aber ich glaube, dass wir eine Lösung gefunden haben, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Beamtinnen und Beamten dient, die nun für einen kleinen Betrag diese Leistungen weiterhin versichern können, wenn sie wollen. Wenn Sie wollen, dass diese Leistungen wegfallen, müssen Sie es sagen. Wir glauben, dass wir es den Menschen anbieten können, sie für einen kleinen Betrag abzusichern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben hier verschiedene Regelungen getroffen. Der Kollege Bauer ist im Einzelnen darauf eingegangen. Wir haben das Wählbarkeitsalter geändert. Das betrifft z. B. das Höchstwählbarkeitsalter. Wir glauben weiterhin, dass die Wählerinnen und Wähler das am allerbesten entscheiden können.

Warum soll jemand, der volljährig ist, nicht auch in Hessen für ein Wahlamt kandidieren können? Jeder weiß, dass man mit 18 Jahren theoretisch Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland werden kann. Warum soll man als 18-Jähriger nicht die Möglichkeit haben, in Hessen für ein Wahlamt zu kandidieren? Das haben wir eingeführt. Ich glaube, das ist eine gute Regelung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, den wir angegangen sind, betrifft die Änderung der beamtenrechtlichen Versorgung. Herr Kollege Schaus, es ist schon interessant, wie Sie hier argumentieren. Das, was wir gemacht haben, bedeutet nämlich, etwas abzuschaffen, was es ansonsten in Deutschland überhaupt nicht gibt: dass man unter Umständen, egal, wie alt man ist, nach einer Amtszeit von sechs Jahren in den Ruhestand gehen und ab dem Tag, an dem man ausscheidet, ungefähr 2600 Euro kassieren kann.

Jetzt will ich Ihnen einmal ein Beispiel geben: Jemand, der mit 30 Jahren Bürgermeister geworden ist und nach sechs Jahren, also mit 36 Jahren, aus dem Amt ausscheidet, bekommt ab dem Tag, an dem er ausscheidet, diese Summe. Das schaffen wir ab. Der Verteidiger der Regelung, der sich für ihre Beibehaltung ausspricht, ist der Kollege Schaus von der Linkspartei. Meine Damen und Herren, das ist geradezu absurd.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir machen das aber moderat, weil wir wissen, dass die Arbeit, die Bürgermeister, Landräte und hauptamtliche Beigeordnete leisten, sehr anspruchsvoll und sehr zeitintensiv ist. Sie fordert die Menschen, die diese Arbeit machen, ganz. Sie fordert auch die Familien.

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Jürgen Frömmrich:

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Von daher wollen wir eine Regelung schaffen, die das zwar respektiert, aber die Betreffenden nicht in Armut gehen lässt, sondern ihnen eine angemessene Versorgung verschafft. Im Übrigen gibt es da, wo Sie regieren, nämlich in Brandenburg und in Thüringen, ähnliche Regelungen. Herr Kollege Schaus, auch da kann ich sagen: erwischt.

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Herr Kollege, Sie müssen jetzt wirklich zum Ende kommen Sie.

Jürgen Frömmrich:

Wir haben einen guten Gesetzentwurf gemacht. Den legen wir Ihnen jetzt in dritter Lesung vor. Ich hoffe, dass er dann auch ins Gesetzblatt kommt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.