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04.03.2009

Frank Kaufmann, Tarek Al-Wazir und Andreas Jürgens in der Auseinandersetzung um den Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren von der FDP, Herr Kollege Lenders, „Allmächt!“ kann man da nur sagen. So eine schwache Rede haben wir hier selten gehört. Sie hätten sich vielleicht doch etwas kundiger machen sollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt im Übrigen auch für Sie, Herr Kollege Dr. Arnold. Vielleicht bereitet man sich bei solchen Fragen doch etwas genauer vor, schaut auch einmal in die Beschlusstexte des Gerichts hinein und redet nicht nur darüber, was man meinte verstanden zu haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der Auftritt der Koalition und auch die beiden Reden haben gezeigt: Sie haben zurzeit eine schwierige Lage. Im Kelsterbacher Wald sind die Bäume gefallen. Darüber jubeln Sie. Sie jubeln über virtuelle Arbeitsplätze, die Sie sich erhoffen. Dass Fraport aber mittlerweile Kurzarbeit angekündigt hat, darüber reden Sie nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Dass Sie vollendete Tatsachen schaffen wollen, obwohl gerichtlich noch nichts abschließend entschieden ist, auch darüber wollen Sie hinwegtäuschen.

Meine Damen und Herren, ich bin in den Fraport- und Flughafenausbauangelegenheiten schon viel kritisiert worden.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Deswegen will ich heute bei der Gelegenheit gar nicht so viel selbst reden, sondern andere sprechen lassen. Deswegen kommt eine Reihe von Zitaten. Erstens. Ich zitiere:

Deshalb hält die Mediationsgruppe ein Nachtflugverbot für unabdingbar. Sie empfiehlt, dieses Verbot auf den Zeitraum von 23 bis 5 Uhr zu erstrecken.

Sie wissen, was das ist: das Mediationsergebnis vom Januar 2000.

Zweites Zitat:

Der Hessische Landtag hält deshalb die Einführung eines Nachtflugverbots für unbedingt erforderlich.

Vielleicht erinnern sich manche daran: 20. Mai 2000, einstimmiger Beschluss des Hessischen Landtags.

Drittes Zitat:

Die von mir geführte Hessische Landesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass das Ergebnis des Mediationsverfahrens die Grundlage all ihrer Überlegungen und Entscheidungen zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens darstellt und dieser nur bei gleichzeitiger Einführung eines Nachtflugverbots erweitert werden darf.

So Ministerpräsident Roland Koch im Sommer des Jahres 2002.

Meine Damen und Herren, der nächste Punkt ist kein Zitat, sondern ein Kurzbericht von mir, den Sie sicherlich nicht bestreiten werden: Der Planfeststellungsbeschluss enthält nicht das versprochene Nachtflugverbot, sondern er enthält eine dauerhafte Nachtflugerlaubnis von durchschnittlich 17 geplanten Flugbewegungen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr sowie von insgesamt durchschnittlich 150 Flugbewegungen in der gesetzlichen Nacht. – Daran erinnern wir uns auch. Ich denke, das ist richtig wiedergegeben. Meine Damen und Herren, Sie werden sich auch noch daran erinnern, dass es damit begründet wurde, es sei rechtlich zwingend. Wir haben es eben gerade wieder gehört.

Das nächste Zitat kennen noch nicht alle. Ich zitiere:

Nach alledem bestehen nach überschlägiger Prüfung erhebliche Gründe für die Annahme, dass die mit dem Planfeststellungsbeschluss getroffene Betriebsregelung für die Zulassung von 17 Flugbewegungen in der Mediationsnacht auf einer fehlerhaften Abwägung beruht, dass der Planfeststellungsbeschluss mithin insoweit rechtswidrig ist.

Meine Damen und Herren, das ist ein Zitat aus einem Gutachten, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch im Dezember des Jahres 2007, nämlich unmittelbar nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, in Auftrag gegeben hatte und das zu Beginn des Jahres 2008 präsentiert wurde.

Dazu kommt das nächste Zitat:

Es ist vollkommen klar, dass es keine Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geben kann, weil der Ausbaubeschluss untrennbar mit den Nachtflugbeschränkungen verbunden ist. Die Rechtsauffassung der GRÜNEN ist haltlos.

Dies ist ein Originalzitat des jetzigen Verkehrsministers Dieter Posch aus dem Frühsommer 2008 zu genau dieser Aussage des von uns präsentierten Gutachtens. Aus heutiger Sicht kann ich nur sagen: Herr Posch, ich komme noch darauf, wie man sich doch täuschen kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, das nächste Zitat:

Deshalb wird die Landesregierung ein ergänzendes Verfahren zu den flugbetrieblichen und flughafenbetrieblichen Regelungen im Planfeststellungsbeschluss einleiten, um die Umsetzung des Mediationsergebnisses bezüglich der Nachtflüge zu erreichen.

Das ist schon von einigen von Ihnen zitiert worden. Das Originalzitat stammt aus einem Vertrag zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der ursprünglich zu einer Regierungsbildung führen sollte.

(Zuruf des Abg. Rafael Reißer (CDU))

Das Schicksal wissen Sie, aber der Vertragstext bleibt trotzdem richtig, Herr Kollege Reißer. Wir haben das damals der SPD als Verhandlungsergebnis abgerungen. Wir haben uns mittlerweile schon sehr gefreut, dass sie es sich sehr stark zu eigen gemacht hat.

Was ist denn daraufhin passiert? Ganz Hessen hat, von Ihnen initiiert, versucht, Skandal zu schreien. Wilhelm Bender hat eine Reise nach Südamerika abgebrochen und eilte hierher. Karlheinz Weimar hat den Aufsichtsrat von Fraport einberufen, und man hat blankes Entsetzen formuliert. Das war die Reaktion auf diese Vorgabe.

Ich darf das nächste Zitat bringen:

In der Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Kernzeit der Nacht dürfte nach alledem ein Abwägungsfehler liegen, der sich voraussichtlich auch als erheblich erweisen wird.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Dieser Mangel kann in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren ausgeräumt werden.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Dies ist keine Pressemitteilung, sondern das ist original die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2009.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Was sagte der amtierende Verkehrsminister dazu? Wenn ich mich recht erinnere, sagte er, dass so etwas überhaupt nicht geht.

Meine Damen und Herren, weiter in diesem Beschluss heißt es:

Der Abwägungsfehlerberührt nicht die Ausgewogenheit der Planung insgesamt, was sich auch hier schon allein daraus ergibt, dass die Beigeladene

– das ist die Fraport AG –

die Planfeststellung auf der Grundlage eines Betriebskonzepts beantragt hat, das keine planmäßigen Flüge von 23 bis 5 Uhr vorsieht.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Bitte schön, Originalzitat des Verwaltungsgerichtshofs. – Ich darf fortsetzen. Auf Seite 89 der Entscheidungsbegründung vom 15. Januar steht:

Die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen von 23 bis 5 Uhr genügt nach der im Eilverfahren alleine möglichen summarischen Prüfung nicht den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz, die sich aus § 29b Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsgesetz ergeben.

Sehen Sie, Herr Dr. Arnold, so ist es richtig. Das sagt der Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Das letzte Zitat vom VGH:

Nach summarischer Prüfung dürften einem Verbot planmäßiger Flüge in der Kernnacht keine im Wege der Abwägung nicht überwindbaren Belange der Nutzer des Flughafens Frankfurt am Main entgegenstehen.

Auch dies sagt der Verwaltungsgerichtshof.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Herr Kollege Greilich, das heißt doch, wenn Sie jetzt nicken, dass Sie unserem Antrag zustimmen müssten,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil wir überhaupt nichts anderes begehren, als genau das zu tun, was der Verwaltungsgerichtshof gesagt hat: ein ergänzendes Verfahren mit dem Ziel durchzuführen, das Nachtflugverbot im Sinne der Mediation – wenigstens dieses sage ich aus meiner Sicht dazu – umzusetzen. Was sollte daran falsch sein?

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Meine Damen und Herren, stattdessen haben wir in dem höchst peinlichen Antrag von CDU und FDP zu lesen:

Der Landtag betont, dass im Rahmen des rechtlich Möglichen der bestmögliche Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung umgesetzt werden muss.

Wir haben doch gerade gehört, was der VGH dazu sagt. – Dann kommt ein aus meiner Sicht noch viel schlimmerer Satz in Ihrem Antrag:

Der Landtag erhofft sich eine baldige Klärung der in diesem Zusammenhang bestehenden offenen Rechtsfragen …

Meine Damen und Herren, wir haben einstimmig beschlossen, dass wir das Nachtflugverbot für unbedingt erforderlich halten.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Aber jetzt landen Sie bei: „Der Landtag erhofft sich eine baldige Klärung“. Dazu kann ich nur sagen: Erst als Tiger gestartet, dann noch nicht einmal als Bettvorleger gelandet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein höchst peinliches Lehrstück politischer Amnesie. Ich sage, das scheint ganz erkennbar vorsätzlich zu sein; denn dafür haben wir hinreichende Beispiele.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Wir sind bei weitem nicht rechthaberisch, wie Sie vielleicht behaupten könnten.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

– Natürlich nicht, das haben wir gar nicht nötig. Das sehen wir immer nur bei Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern die Landesregierung auf, genau das zu tun, was der Verwaltungsgerichtshof ihr nahegelegt hat, und das ist Punkt 3 unseres Antrags.

Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen, der Vergleich ist deutlich. Sie jubeln darüber, dass Bäume abgehackt werden. Sie drängen darauf, dass, bevor endgültige Entscheidungen getroffen sind, möglichst Fakten geschaffen werden. Wenn Ihnen dann aber dafür berufene Instanzen sagen, was Sie machen könnten, um das, was Sie behaupten, tatsächlich zu erreichen, nämlich einen maximalen Schutz der Bevölkerung, dann kneifen Sie höchst peinlich.

Ich kann nur daran erinnern: Auch letzten Freitag in der Regionalversammlung gab es einen völlig harmlosen Antrag, nämlich den Text, dass das Nachtflugverbot sich auf den gesamten Flugverkehr bezieht und nicht nur auf die neue Bahn, wie Sie, Herr Kollege Arnold, vorhin insinuierten. Da haben auch die Mitglieder der Regionalversammlung von CDU und FDP, die in diesem Haus sitzen, unter anderem Herr Sozialminister Banzer, gesagt: Wir wollen es nicht. Sie haben Nein gesagt, in namentlicher Abstimmung. Herr Kollege Blum war auch dabei. Er wird sich noch gut daran erinnern.

Sie stehen nicht zum Nachtflugverbot, und das ist Wortbruch hoch zehn. – Danke schön.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Treffer, alle versenkt!)

Präsident Norbert Kartmann:

Vielen Dank.

(…)

Tarek Al-Wazir:

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Reden von CDU, FDP und der Landesregierung kam ziemlich oft das Wort „abwarten“ vor: Man muss abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung, man muss abwarten bis zur endgültigen Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht. – Ich erinnere Sie einmal daran, wie Sie auf den Koalitionsvertrag reagiert haben, als wir gesagt haben, wir wollen abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung.

(Zuruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

Der Unterschied ist nämlich, Herr Hahn: Sie wollen abwarten, wenn es um die Interessen der Menschen geht.

(Lachen des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

An diesem Punkt wird ganz deutlich, worum es eigentlich geht. Sie vertreten die Interessen von Fraport und Lufthansa. Da wird überhaupt nicht abgewartet, sondern gerodet und das hier heute noch per Antrag bejubelt. Wenn es um die Interessen der Menschen im Rhein-Main-Gebiet geht, sagen Sie ständig ganz laut: „abwarten“. Deutlicher kann man es nicht machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Ministers Michael Boddenberg)

Herr Posch, ich erinnere an das, was auch Jörg-Uwe Hahn und Roland Koch immer gesagt haben: Es sei zwingend, dass man das Versprechen des Nachtflugverbots bricht; es sei zwingend, dass man Nachtflüge zulässt. Jörg-Uwe Hahn hat sogar monatelang immer wieder erzählt, die GRÜNEN seien die eigentlichen Krachmacher.

(Demonstrativer Beifall und Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sie demonstrieren es doch wieder!)

– Mein Gott, Herr Hahn, nach der VGH-Entscheidung klatschen Sie immer noch. Das kann wirklich nicht wahr sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Was ist denn passiert? Zu dem entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag, wo wir gesagt haben, wir wollen ein ergänzendes Verfahren, um dem Planfeststellungsbeschluss noch das Nachtflugverbot hinzuzufügen, haben Sie gesagt: Jörg-Uwe Hahn als Jurist und Roland Koch als Jurist würden sagen, wir hätten gar keine Ahnung, das ginge gar nicht. – Wenn Sie den Beschluss des VGH am 15. Januar gelesen haben, wissen Sie: Es ist eine absolute Bauchlandung, die Sie hingelegt haben. Eine größere Ohrfeige gegenüber den selbst ernannten Experten Koch und Hahn hat es in der Geschichte des Landes Hessen noch nie gegeben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Florian Rentsch (FDP) und Wolfgang Greilich (FDP))

Herr Greilich, das Gegenteil ist richtig. Der Verwaltungsgerichtshof hat erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss betreffend Nachtflugverbot eben genau nicht rechtmäßig ist und dass wir in unserem Koalitionsvertrag einen Weg aufgezeigt haben, wie die Rechtmäßigkeit wiederhergestellt werden könnte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Herr Kollege Blum, lieber Herr Kollege Rentsch, ich finde, nach dieser Vorgeschichte sollten Sie sich die arrogante Haltung, hier müsse man einmal von Jurist zu Politologe sagen, wie es eigentlich war, tunlichst verkneifen, und zwar in Ihrem eigenen Interesse.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abf. Clemens Reif (CDU))

Denn die Juristen Koch und Hahn sind damit ziemlich auf die Nase gefallen. Lieber Herr Kollege Blum, deswegen kann ich mir etwas nicht verkneifen.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Lieber Herr Kollege Blum, Sie haben mir gerade eben sozusagen über den Tisch gesagt, wir hätten keine Ahnung.

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP))

Der Unterschied besteht doch darin, es gibt vielleicht vorläufige Steuerbescheide. Das sage ich zu jemandem, der sich bisher vor allem vor Finanzhöfen herumgetrieben hat.

(Zuruf von FDP)

Aber es kann keine vorläufige Rodung des Kelsterbacher Waldes geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen: Trotz zweiten Staatsexamens ist das Denken nicht verboten. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Tarek Al-Wazir – Zweite Wortmeldung

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier nicht weiter die Sachdebatte fortführen,

(Zuruf der Abg. Judith Lannert (CDU))

sondern ich glaube, viele haben hier nicht gemerkt, was gerade passiert ist. Der amtierende Justizminister – der ist immer Justizminister, auch wenn er als Abgeordneter spricht – hat sich im Landtag zu einem im Eilentscheid gefassten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs geäußert, diesen Beschluss bewertet und sogar in Teilen kritisiert. Ich glaube, das ist in der Geschichte des Landes Hessen einmalig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Wir werden jetzt keine Sitzungsunterbrechung beantragen

(Zurufe von der CDU und von Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))

– ich würde nicht so nonchalant darüber hinweggehen, liebe Kolleginnen und Kollegen –,

(Zuruf von der CDU: Nicht zu glauben!)

sondern wir bitten darum, dass hier relativ schnell das Protokoll vorliegt. Nach Vorliegen des Protokolls werden wir als Fraktion zu entscheiden haben, wie wir mit dem, was gerade passiert ist, weiter umgehen. Aber das wird ein Nachspiel haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(…)

Dr. Andreas Jürgens:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Justizminister, es geht nicht darum, ob eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig ist oder nicht und ob das hier von irgendjemandem falsch oder richtig dargestellt worden ist. Vielmehr geht es darum – und deshalb habe ich mich nochmals zu Wort gemeldet –, dass Sie als amtierender Justizminister von diesem Pult aus eine inhaltliche Bewertung einer Entscheidung eines hessischen Gerichtes abgegeben haben. Das steht Ihnen nicht zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Der Justizminister hat die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren, die Achtung vor der Justiz zu stärken, er ist aber nicht der Oberzensor der hessischen Gerichte – so, wie Sie sich hier aufgespielt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Ihr letzter Redebeitrag hat deutlich gezeigt, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sie haben offensichtlich ein Amtsverständnis, welches jedenfalls mir schon in der ersten regulären Plenarrunde dieses Landtags gezeigt hat, dass Sie Ihrem Amt offensichtlich nicht gewachsen sind.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das muss man hier deutlich feststellen. Ihr Amtsverständnis ist ein falsches. Sie sollten es konkret überdenken, oder die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Sie sind jedenfalls nicht der Oberzensor.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)