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04.02.2015

Eva Goldbach: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Roth, es fällt mir jetzt etwas schwer, aber ich werde es ganz sachlich darstellen, warum wir uns dafür ausgesprochen haben, bei dieser Petition nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden.

Diese Techno-Veranstaltung Love Family Park gibt es bereits seit 1996. Sie fand von 1996 bis 2002 auf dem Gelände des Dunlop-Parks statt. Das heißt, sie hat – das muss man auch sagen – nicht immer in den Mainauen in Hanau stattgefunden.

Die Mainauen sind eine strenge Schutzzone eines Landschaftsschutzgebietes. Geschützt werden hier besonders die Auenlandschaften mit einer ganz besonderen Tier- und Pflanzenwelt. 2003 hat dann das RP Darmstadt aufgrund von Bürgerprotesten erstmals überprüft, ob die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde richtig ist, eine Genehmigung für diese Großveranstaltung zu erteilen. Grund dafür war, dass die Besucherzahl ständig gestiegen ist.

(Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Technoveranstaltungen – das möchte ich betonen – sind klasse: Die Leute haben dort viel Spaß und tanzen. Niemand hat irgendetwas gegen diese Veranstaltung. Aber es ist nun einmal das Wesen einer erfolgreichen Veranstaltung, dass immer mehr Leute dazukommen. Der Punkt war einfach, dass mit 20.000 Menschen die Grenze erreicht war, bei der eben nicht mehr gesichert werden konnte, dass keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt stattfinden würden.

Diese besondere Pflanzenwelt kommt daher, dass dort durch die wechselnden Wasserstände Pflanzen wachsen, die man sonst nirgends anders findet, das nur nebenbei bemerkt. Deswegen Auenlandschaft am Fluss, und das kann man auch nicht verlagern. Tanzen kann man durchaus woanders, aber diese Pflanzen kommen eben nur dort vor.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir hatten also abzuwägen zwischen dem berechtigten Interesse der Veranstalter, eine Tanzveranstaltung abzuhalten und unserem gemeinsamen gesellschaftlichen Interesse und unserer Aufgabe, Landschaftsschutzgebiete zu erhalten und zu schützen. Mit Koalitionsfrieden hat das überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Üblicherweise bilden wir uns im Petitionsausschuss eine Meinung, aufgrund derer wir zu einer Entscheidung kommen, indem wir uns Gutachten geben lassen, ansehen und durchlesen. Das haben wir getan, insgesamt waren es drei. Wir haben sie uns sorgfältig durchgelesen und abgewägt. Wir haben auch versucht, gemeinsam zu einem Beschluss zu kommen. Es bereitet uns auch keine Freude, entgegen dem Beschlussvorschlag des Berichterstatters zu entscheiden, Herr Roth. Das macht uns keine Freude.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Es gibt auch noch eine Argumentation, besonders der Veranstalter, wonach die Veranstaltung, gemessen an anderen Veranstaltungen, schlechter behandelt worden seien, es fänden durchaus auch andere Veranstaltungen in den Mainauen statt. Aber auch das lässt sich leicht entkräften; denn eine so große Veranstaltung findet dort ansonsten eben nicht statt. Und noch einmal: Es ist uns völlig wurscht, ob dort zu Techno geravet oder Schuhplattler getanzt wird.

(Zuruf von der CDU)

Es geht nicht darum, Technofans irgendwie an ihrer Tanzerei zu hindern. Darum geht es nicht.

Ich möchte noch ein weiteres Argument vorbringen, warum die Natur dort dauerhaft unter diesen Veranstaltungen leiden könnte. Bei der letzten Veranstaltung, die schon in Mainz auf einem anderen Gelände stattfand, gab es ein heftiges Gewitter. Wenn bei einem solchen Starkwetterereignis 20.000 Menschen in Panik über eine Wiese rennen, können Sie sich vorstellen, dass damit diese Pflanzenwelt unwiederbringlich geschädigt wird.

Wir vertreten ganz klar die Ansicht, in diesem Falle dem Natur- und Landschaftsschutz Recht und den Vorzug geben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Astrid Wallmann (CDU))

Zwar schränkt der Landschaftsschutz hier die Nutzungsmöglichkeiten eines Geländes ein – das ist so –, aber wir haben eben die Aufgabe, die Vielfalt unserer Tiere und Pflanzen dort zu erhalten, wo ihre natürlichen Lebensräume sind – und das ist nun einmal hier in dieser Auenlandschaft. Tanzen kann man, wie schon gesagt, auch woanders.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Frau Kollegin.