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05.09.2013

Ellen Enslin: Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Hessen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über die Offenlegung von Gehältern in öffentlichen Unternehmen. In der Vergangenheit hat es dazu auch schon eine breite Debatte über exorbitant hohe Managergehälter gegeben und inwieweit diese noch angemessen sind. Dass wir hier dringend Regelungen brauchen, zeigt die öffentliche Diskussion.

In der Schweiz hat es dazu schon eine Volksabstimmung gegeben. Bei dieser Abstimmung haben sich fast 70 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen, dass die Gehälter begrenzt werden sollen und sie mehr Offenheit und Transparenz bei dem fordern, wie diese Gehälter festgesetzt werden. Daraufhin haben alle Parteien in Deutschland unisono erklärt, dass man dies doch zum Anlass nehmen sollte, auch in Deutschland über die Managergehälter zu reden, nicht nur darüber zu reden, sondern auch entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Aber nicht nur in der privaten Wirtschaft wird viel Geld verdient, sondern auch in öffentlichen Unternehmen. Es geht in dieser Debatte nicht darum, dass wir Neid und Missgunst schüren wollen. Es geht nicht darum, dass die Menschen, die gute Arbeit und viel Engagement in Führungsetagen öffentlicher Unternehmen an den Tag legen, nicht angemessene Gehälter bekommen sollen, sondern es geht um Transparenz. Es geht um Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im schlimmsten Fall nämlich müssen die öffentlichen Haushalte bei Fehlentscheidungen die Verluste dieser Unternehmen ausgleichen, und das belastet dann später über höhere Steuern und Gebühren natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sollten die Bürgerinnen und Bürger unserer Meinung nach ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, was in diesen Unternehmen verdient wird und wer darüber entscheidet. Wir wollen in diesem Bereich mehr Offenheit und Transparenz. Gerade bei öffentlichen Unternehmen sind wir nämlich alle gut beraten, darauf sehr genau zu achten und zu schauen, weil die Führungsetagen öffentlicher Unternehmen und die Besetzungen von Stellen in öffentlichen Unternehmen oft eine sehr große Nähe zur Politik haben.

Wir haben uns mit unserem Gesetzentwurf an dem Entwurf und dem Gesetz orientiert, das schon 2009 in Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden ist, und zwar unter einer CDU/FDP-Regierung. Finanzminister Linssen sagte damals zur Einbringung:

Gerade in einem demokratischen Rechtsstaat sollte es der Regelfall sein, dass auch Bedienstete in öffentlicher Funktion eine Veröffentlichung ihrer Gehälter zu dulden haben – wie auch Abgeordnete dies zu akzeptieren haben. Unter dem Gesichtspunkt demokratischer Kontrolle lässt sich dies auch auf die Repräsentanten öffentlicher Unternehmen übertragen.

Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Hamburg und Berlin wurden solche Transparenz-Gesetze mittlerweile verabschiedet. In Schleswig-Holstein wurde mittlerweile Anfang des Jahres ein ähnliches Gesetz eingebracht. Bei dem Ziel, mehr Transparenz bei den Gehältern in öffentlichen Unternehmen zu erreichen, scheint unter den Fraktionen – auch hier bei CDU und FDP – große Einigkeit zu herrschen. Finanzminister Dr. Schäfer hat dies auch bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs bestätigt und erklärt, dass in seinem Hause an einem Public-Corporate-Governance-Kodex gearbeitet werde. Natürlich könnte so ein Kodex auch diesen Bereich regeln, nur liegt er uns bisher nicht vor. Bisher gibt es nur die vollmundige Ankündigung des Finanzministers. Mehr gibt es nicht, und das ist definitiv zu wenig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Marius Weiß (SPD))

Einige Kommunale Spitzenverbände stehen unserem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber. Sie sehen darin zusätzliche Bürokratie und Kosten. Durch Erfahrungen in den Ländern, die schon ein solches Transparenzgesetz haben, sehen wir dies nicht. Es gibt aber etliche Anzuhörende, die unseren Gesetzentwurf begrüßen. Ich nenne da nur den Bund der Steuerzahler oder auch Transparency International.

Auch in Frankfurt und Darmstadt ist man da schon weiter. Dort wird z. B. durch eigene Public-Corporate-Governance-Regelungen darauf hingewirkt, dass die Vergütungen städtischer Unternehmen individualisiert veröffentlicht werden. Auch das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass in Unternehmen, die mehrheitlich dem Bund gehören, die individualisierten Bezüge offengelegt werden. Sie sehen, das ist woanders schon bewährte Praxis, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Marius Weiß (SPD))

An unserem Gesetzentwurf wurde auch kritisiert, dass er nur öffentliche Unternehmen, also einen kleinen Bereich, behandelt. Das ist richtig. Aber es ist ein wesentlicher Bereich, der die Menschen ganz besonders interessiert. Wenn man sich vorstellt, dass gewählte Kommunalpolitiker Probleme haben, zu erfahren, welche Gehälter in ihren städtischen Unternehmen gezahlt werden, dann, denke ich,

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Sie müssen zum Ende kommen.

Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

ist unser Gesetzentwurf ein Schritt für mehr Offenheit und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger. Deshalb bitte ich Sie, zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Marius Weiß (SPD))

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Kollegin.