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05.03.2015

Dr. Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Unterstützung der strengeren Vorschriften für Verbraucherhinweise auf Energy-Drink-Produkten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hätte es, das gestehe ich hier offen und frei, mir nie träumen lassen, dass meine erste Rede im Landtag nun ausgerechnet von Energy-Drinks handeln wird; denn – auch das muss ich eingangs gestehen – ich habe noch nie einen getrunken. Das allerdings als bewusste Entscheidung.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Wie wahrscheinlich die meisten von Ihnen, gehöre auch ich natürlich nicht unbedingt zur Zielgruppe für derartige Produkte, die ja – wir haben es hier bereits erörtert – eher aus jungen Menschen besteht.

Genau hier, es wurde bereits angesprochen, wird das Thema schwierig; denn gerade für diese Konsumentinnen und Konsumenten im Kindes- und Jugendalter sind Energy-Produkte aufgrund ihrer gesundheitlichen Auswirkungen äußerst umstritten.

Wer zu viel davon trinkt – auch das kritische Maß kann bei Heranwachsenden wirklich schnell überschritten sein –, muss mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechnen. Dazu gehören Nervosität, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen, Wahrnehmungsstörungen und Verwirrtheitszustände, im schlimmsten Fall wirklich bis hin zu Vergiftungserscheinungen.

Kommt dann noch Alkohol hinzu – was auch häufiger der Fall ist, etwa, wenn sich Jugendliche für den spät startenden Diskothekenbesuch in größeren Mengen mit Koffein und Taurin enthaltenen Erzeugnissen, zusammen mit Hochprozentigem „fit“ machen –, dann ist dieses gesundheitliche Risiko nochmals erhöht.

Doch nicht nur für Kinder und Jugendliche können diese Getränke gesundheitlich bedenklich werden: Auch für Schwangere und Stillende gehören sie keinesfalls zu den geeigneten Lebens- oder besser: Genussmitteln.

Zuletzt hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA im Januar 2015 in ihrem Gutachtenentwurf über Energy-Drinks und deren Inhaltsstoffe insbesondere Koffein bestätigt und festgestellt, dass ein übermäßiger Konsum von Energy-Getränken zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

Die gutachterlichen Aussagen dieses EFSA-Entwurfs machen nach Meinung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft allerdings derzeit noch keine regulatorischen Aktivitäten notwendig. Jedoch haben wir bei der Kennzeichnung seit Dezember 2014 eine Verschärfung, auf die bereits hingewiesen wurde. Seitdem muss der Hinweis auf erhöhten Koffeingehalt um den Wortlaut „Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ erweitert werden. Insofern ist hier eine Forderung des Ursprungsantrags bereits erfüllt.

Wir gehen allerdings davon aus, dass die Diskussion um geeignete Verzehrsempfehlungen, Kennzeichnungspflichten oder sogar ein Verbot für den Verkauf an Kinder und Jugendliche weitergeführt wird, nicht erst, wenn die abschließende Stellungnahem der EFSA vorliegt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Erst in der zweiten Februarwoche war in den Medien zu lesen, dass die Bundesfamilienministerin Energy-Drinks für Jugendliche verbieten wolle. Hier darf man sicherlich gespannt sein, was auf bundespolitischer Ebene daraus gemacht wird; denn natürlich liegt die Regelungskompetenz für die hier diskutierte Themenstellung nicht beim Land, sondern in erster Linie auf der Bundesebene.

Diese Diskussion sowie die weiteren politischen und wissenschaftlichen Fragen und den Austausch zu diesen Fragen werden wir gemeinsam führen. Sobald sich daraus Handlungsoptionen auf Landesebene ergeben, werden wir das Thema sicherlich in geeigneter Weise wieder aufgreifen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)