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06.09.2012
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Zivile Ausrichtung von Forschung an hessischen Hochschulen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dass das Thema grundsätzliche Bedeutung hat, darin stimme ich mit Frau Wissler durchaus überein. Es ist auch gut, dass sich der Landtag über Verantwortung und Ethik in der Forschung unterhält. Es geht dabei um Gewissenskonflikte in der Wissenschaft. Am Rande gesagt handelt es sich nicht nur um Forschung, die militärisch genutzt werden kann, sondern diese Fragestellungen gibt es auch in vielen anderen Forschungszweigen, beispielsweise in der Agrargentechnik. Darum soll es aber heute nicht gehen. Heute soll es um die Verantwortung von Forschung für die militärische Verwertung gehen, denn darum dreht sich der Antrag der Linkspartei.

Die Einführung einer Zivilklausel ist eine Antwort der Wissenschaft auf die Erfahrung, dass Forschung, wenn sie militärisch eingesetzt wird, bis zum Ende der Menschheit führen kann, wie dies beispielsweise bei der Atombombe der Fall sein könnte.

Frau Wissler hat Helmut Schmidt zitiert, ich habe mir ein anderes Zitat herausgesucht, allerdings aus einem Buch, das Frau Wissler auch angeführt hat, nämlich Friedrich Dürrenmatts „Die Physiker“.

(Zuruf der Abg. René Rock (FDP) und Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Viele von Ihnen werden dieses Buch schon als Schullektüre kennengelernt haben. Ich möchte trotzdem den Möbius daraus zitieren:

Es gibt Risiken, die man nie eingehen darf: Der Untergang der Menschheit ist ein solches. Was die Welt mit den Waffen anrichtet, die sie schon besitzt, wissen wir, was sie mit jenen anrichtet, die ich ermögliche, können wir uns denken. Diese Einsicht habe ich meinem Handeln untergeordnet.

Frau Wissler hat es dargestellt, in der Konsequenz hat sich dieser Wissenschaftler ins Irrenhaus einweisen lassen. Ich möchte damit nicht sagen, dass eine Zivilklausel ein Irrenhaus darstellt, sondern ich möchte Ihnen damit darstellen, wieso Wissenschaftler überhaupt darüber diskutieren sollten, sich selbst einer Zivilklausel zu verpflichten.

Von daher haben wir von den GRÜNEN große Sympathien dafür, dass die hessischen Hochschulen Zivilklauseln einführen wollen, in denen sie sich verpflichten, keine militärische Forschung zu betreiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Insofern finden wir es gut, dass an der Uni Kassel jetzt ein Diskussionsprozess begonnen hat, an dessen Ende eine Zivilklausel stehen könnte.

Sicherlich wird in diesem Zusammenhang auch das Problem erörtert, wie diese Zivilklausel auszugestalten ist. So einfach ist das nämlich mit der Zivilklausel nicht, wie es manchmal suggeriert wird. Wie ist es z. B. mit Forschungsprojekten, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können? Insbesondere im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik, wo auch Hessen etwas zu sagen hat, ist das ein Problem.

Es ist auch nicht so, dass in Kassel schon eine Entscheidung für die Einführung einer Zivilklausel gefällt worden ist. Da ist die Links-Fraktion in ihrem Antrag nicht ganz exakt. Sie haben nicht richtig recherchiert. Tatsächlich ist es so, dass in Kassel der erste Schritt in einem Diskussionsprozess angestoßen wurde.

Ich muss noch sagen, dass die Links-Partei in ihrem Antrag nicht nur an diesem Punkt etwas über das Ziel hinausschießt. Ich finde, Sie beschädigen einen Prozess, wenn Sie das Ende vorwegnehmen. Das ist hier der Fall. Ich habe mich an der Uni Kassel erkundigt, wie die Sachlage ist. Dort war man etwas überrascht darüber, dass eine Fraktion im Landtag das Ergebnis vorwegnimmt.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Ich glaube, dass das von daher gesehen nicht gerade nützlich für den Prozess an der Universität ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kritisiere auch die ideologische Überladenheit Ihres Antrages. Sie haben die Zivilklausel mit allem möglichen ideologischen Ballast beschwert, um diese Diskussion parteipolitisch zu besetzen. Damit tun Sie diesem Prozess keinen Gefallen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie beschädigen die Forderung nach der Einführung von Zivilklauseln, wenn Sie in Ihrem Antrag so absurde Behauptungen aufstellen wie folgende – ich zitiere aus Ihrem Antrag –:

Die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung Deutschlands zum Frieden wird aber systematisch unterlaufen.

Für so einen Unsinn kann ich nicht die Hand heben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sollten sich einmal überlegen, was das in logischer Konsequenz heißt. Der entsprechende Artikel im Grundgesetz, Art. 26 Abs. 1, lautet:

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.

Sie behaupten, dieses werde von den Hochschulen systematisch unterlaufen. Das bedeutet in der Konsequenz, Sie werfen den Hochschulen vor, einen Angriffskrieg vorzubereiten. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Von daher sollten Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, worum es bei der Zivilklausel geht, und nicht versuchen, dieses Thema parteipolitisch einzunehmen und ideologisch zu überlasten.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Es geht bei der Zivilklausel um eine Gewissensentscheidung von Forscherinnen und Forschern, um eine Selbstverpflichtung von Forschung und Forschern, in bestimmten Bereichen nicht tätig zu werden. Weil die Hochschulen die Einrichtungen sind, die diese Entscheidung treffen müssen, ist es von unserer Warte aus gesehen verpflichtend, dass dieser Prozess von den Hochschulen ausgeht und dort zu einem Ende geführt wird. Von daher ist der Top-Down-Ansatz in Ihrem Antrag vollkommen falsch. Wir halten nichts davon, eine Zivilklausel per Dekret umzusetzen, sondern wir wollen einen Prozess an den Hochschulen und Universitäten in Gang setzen, an dessen Ende aus Überzeugung Zivilklauseln beschlossen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weil Sie Ihren Antrag ideologisch so überfrachtet haben, der Top-Down-Ansatz nicht der unsere ist, haben wir uns dazu entschieden, einen eigenen Antrag einzubringen, in dem wir die Situation so darstellen, wie sie in Kassel wirklich ist. Ich denke, das sollte man richtigstellen. Außerdem haben wir den ideologischen Ballast entfernt und die Debatte auf ihren Kern reduziert. Wir GRÜNEN würden uns freuen, wenn sich der Diskussionsprozess, der in Kassel bereits stattfindet, auf andere Hochschulen in Hessen ausbreiten und endlich dazu führen würde, dass an möglichst vielen Hochschulen Zivilklauseln implementiert werden. Dann müssen wir die parteipolitische Ideologie aber außen vor lassen. Das ist das Beste, was wir für diesen Prozess tun können. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann: 

Vielen Dank, Herr Kollege May.

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