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28.05.2015
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Schulen in freier Trägerschaft in Hessen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich dem Lob anschließen, das eben gerade Kollege Degen hinsichtlich der Ersatzschulen in Hessen ausgesprochen hat. In der Tat sehen wir GRÜNE das auch so. Bei den Ersatzschulen besteht eine große Vielfalt. Dort wird mutig in die Zukunft gedacht. In Teilen sind sie Ideengeber für das öffentliche Schulsystem. Von daher glauben wir, dass das, was dort beispielsweise hinsichtlich der Schulorganisation und an Pädagogik erprobt wird, ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung der Pädagogik und der Entwicklung der Schulen in Hessen insgesamt ist. Deshalb danken wir den Ersatzschulen für die dort geleistete Arbeit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Diesen Dank und diese Anerkennung hat das Land Hessen auch mit dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz sehr deutlich gemacht. Es hat das in Euro und Cent umgesetzt. Es hat mit dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz eine bundesweite vorbildliche Ersatzschulfinanzierung auf den Weg gebracht. Mit unserem Antrag stellen wir noch einmal klar, dass wir den Weg, den das Land Hessen gemeinsam mit den Ersatzschulen gegangen ist, auch weiterhin begehen wollen, dass wir zu diesen Vereinbarungen stehen und dass wir die Ersatzschulen in der vorgenannten Art und Weise weiterhin unterstützen wollen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Die freien Schulen ergänzen das staatliche Angebot. Sie müssen gleichwertig, aber nicht gleichartig sein. Damit ist intendiert, dass der Bildungserfolg in privaten und in öffentlichen Schulen vergleichbar sein muss, auch wenn die Bildungswege divergieren.
Das heißt aber auch, dass eine Sonderung nicht stattfinden darf, weil es eben eine allgemeine Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler geben muss. Das betrifft eben auch den Zugang zu freien Schulen.
Herr Kollege Degen, Sie wollten irgendwie den Dreh hinbringen, dass der steigende Anteil der Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen irgendwie ein Hinweis darauf sein könnte, dass das bei den öffentlichen Schulen alles nicht so gut klappen würde. Ich möchte darauf hinweisen, dass das vielleicht auch eine historische Entwicklung hat. Eine Schule zu gründen, ist, sage ich einmal, auch nicht etwas Selbstverständliches. Deshalb haben wir einen Aufwuchs auf niedrigem Niveau. Wir begrüßen das. Wir sehen das aber keinesfalls als Misstrauen der Eltern gegenüber dem öffentlichen Schulsystem. Ersatzschulen sind nur ein Ergänzungsangebot. Ich glaube, dass die meisten Eltern unser öffentliches Schulangebot sehr wertschätzen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gerade deswegen ist es wichtig, dass wir das Sonderungsverbot umsetzen, das nach der Hessischen Verfassung und dem Grundgesetz geboten ist. Es ist in Art. 61 Satz 2 Hessische Verfassung und in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Grundgesetz verankert.
Um zu sichern, dass auch die Privatschulen für die Allgemeinheit offenstehen, müssen auch diese dem Integrationsgedanken der Schule Rechnung tragen. Wenn wir uns darüber Gedanken machen, wie wir das Sonderungsverbot umsetzen – eine Sonderung zwischen Begüterten und weniger Begüterten soll eben nicht stattfinden –, dann ist es sicherlich das Schulgeld, über das wir nachdenken müssen. Das ist eben die Maßgabe, ob das Sonderungsverbot stattfindet, oder nicht.
Dass das insgesamt zulässig ist, ist immer wieder gerichtlich so entschieden worden. Zuletzt wurde am Bundesverwaltungsgericht am 21. Dezember 2011 bestätigt, dass das Erheben eines Schulgeldes zulässig ist. Aber es darf eben nicht überhöht sein. Von daher ist es wichtig, dass die Höhe angemessen ist, damit eben bei den Schülerinnen und Schülern keine Auswahl nach sozialer Schicht stattfindet.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg Holger Bellino (CDU))
Diesen Verfassungsauftrag nehmen wir sehr ernst. Von daher respektieren wir, dass Sie die Initiative des Kollegen Wagner von vor vier Jahren wiederholt haben. Sie sind in einem Nebensatz darauf eingegangen. Die Große Anfrage, die Kollege Wagner seinerzeit eingebracht hat, haben Sie mit großer Ähnlichkeit wiederholt. Denn das ist in der Tat ein wichtiges Thema, das auch den Hessischen Landtag beschäftigen muss. Dabei geht es um die Frage, ob das Sonderungsverbot umgesetzt wird oder nicht.
Ich denke, es ist ein sehr gutes Signal, dass Sie sagen, dass Sie unseren Antrag im Grunde genommen unterstützen. Im Prinzip betont er die Verantwortung der staatlichen Stellen, die für die Einrichtung und die weitere Überwachung der Ersatzschulen zuständig sind. Dort muss man ein einheitliches System auf den Weg bringen, nach dem die Ersatzschulen beurteilt werden.
Ich denke, das ist auch im Sinne der Ersatzschulen, die dann Klarheit haben, was von staatlicher Seite aus im Sinne des Sonderungsverbotes als anerkanntes Schulgeld zu werten ist. Ich glaube, dass das sehr schwierig ist. Das kann man nachvollziehen. Denn die Landesregierung schreibt in der Antwort zu der Großen Anfrage, dass man schauen muss, was an einzelnen Leistungen angeboten wird.
Man kann das vielleicht mit einem Beitrag vergleichen, den man beim Kindergarten leisten muss. Der ist auch unterschiedlich, je nachdem, welche Leistungen man in Anspruch nimmt. So ist sicherlich auch der unterschiedliche Beitrag bei den Privatschulen zu werten. Deshalb kann man keinen Pauschbetrag als Höchstgrenze festlegen. Aber mit einer gewissen örtlichen Maßgabe und mit einem gewissen Mitbedenken des Angebots wird man da sicherlich zu einer guten Beurteilung kommen.
Wir können diesen Weg gehen. Wir haben den politischen Auftrag, der uns eint, nämlich den, dass das Privatschulwesen keine Sonderungsfunktion haben soll. Das können wir auch erfüllen. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

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