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16.12.2015
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Qualitätssicherung in hessischen Schulen

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat in ihrem Kurzgesetz den Vorschlag unterbreitet, die Passagen zur eigenständigen Errichtung von Oberstufengymnasien isoliert zu streichen. Wir haben schon während der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs und auch bei der Beratung im Ausschuss mehr als deutlich durchblicken lassen, dass wir durchaus Diskussionsbedarf sehen. Von daher wäre es angebrachter gewesen, anstatt, wie jetzt bei anderen Debatten ärgerlicherweise schon geschehen ist, dem politischen Gegner Dinge in den Mund zu legen, die überhaupt nicht so gesagt worden sind, dabei zu bleiben, worüber wir beraten.
Herr Kollege, die Abgeordneten aufgrund ihrer Herkunft abzuqualifizieren, nur weil Herr Kollege Schwarz und ich nicht aus Frankfurt sind, und uns abzusprechen, dass wir die Interessen der Stadt Frankfurt vertreten können, das würde ich mir noch einmal überlegen, ob das die feine englische Art war. Auf diesem Niveau müssen wir nicht diskutieren.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Turgut Yüksel (SPD))
Sie haben ausgeführt, dass die Anhörung ein großer Erfolg gewesen sei und dass es einen riesigen und dringlichen Bedarf gebe. So eindeutig waren die Aussagen in der Anhörung nicht.
(Zuruf des Abg. Turgut Yüksel (SPD))
Wir hatten auch einige Stellungnahmen, die sich sehr differenziert und kritisch mit dem Vorhaben auseinandergesetzt haben. Wir haben das deswegen besonders aufmerksam zur Kenntnis genommen, weil wir eine gewisse Offenheit gegenüber diesem politischen Ziel haben. Es ist aber nicht so, dass alle gesagt hätten: Hurra, so muss es gemacht werden.
Insbesondere gab es eine große Anzahl von Anzuhörenden, die gesagt haben, im Grunde sei das Ziel, zu ermöglichen, dass Oberstufengymnasien eigenständig gegründet werden können, in Ordnung, aber das isoliert und ohne Betrachtung der restlichen Materie des Schulgesetzes zu regeln, sei keine gute Idee. Diese Anzuhörenden haben sich dafür ausgesprochen, das im Gesamtzusammenhang der Schulgesetznovelle zu behandeln. Das ist auch unser Votum.
(Zuruf der Abg. Barbara Cárdenas (DIE LINKE))
Wir sind der Auffassung, auch wenn man sich das so vorstellen kann, sollte man das Schulgesetz als Ganzes in Angriff nehmen. So haben wir es auch vor.
(Zuruf des Abg. Lothar Quanz (SPD))
Lieber Herr Ausschussvorsitzender, diese Frage ist doch schon längst beantwortet worden. In der letzten Ausschusssitzung und auch in der öffentlichen Anhörung wurde jeweils gesagt, dass das im Jahr 2016 in Angriff genommen werden soll.
Es ist eben wieder aufgeführt worden, es gebe einen riesigen und dringlichen Bedarf. Zunächst ist dieser Bedarf nur von der Stadt Frankfurt geäußert worden. Das ist auch der Ausgangspunkt dafür, dass Sie sich zu Ihren Thesen verstiegen haben. Dann hören wir doch einmal, was die Vertreterin der Stadt Frankfurt dazu gesagt hat. Sie hat sich an den Kultusminister gewandt und gefragt, wie der Zeitplan aussehe – der jetzt allen klar ist: bis 2016 soll novelliert werden. Darauf sagt unsere ehemalige Kollegin Sarah Sorge, die für die Stadt Frankfurt an der Anhörung teilgenommen hat:
Aus Sicht der Stadt Frankfurt ist das begrüßenswert und zeitlich akzeptabel.
Weil dann noch einmal nachgefragt wurde, ob dieser zeitliche Rahmen ausreiche, sagte sie:
Aus meiner Sicht muss das nicht übermorgen passieren, sondern das in einer zukünftigen Schulgesetznovelle vorzunehmen, die aufgrund des Bildungsgipfels und anderer Gegebenheiten irgendwann ansteht, ist durchaus ausreichend.
Dann sagte sie weiter:
Der SPD-Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein bisschen mit heißer Nadel gestrickt worden …
Lieber Kollege, von daher ist der riesige und dringliche Bedarf überhaupt nicht vorhanden. Die Stadt Frankfurt hat eine Übergangslösung geschaffen. Sie ist vollkommen einverstanden damit, dass wir das in eine große Novelle einfließen lassen. Von daher gibt es keinen riesigen und dringlichen Bedarf. Es gibt den riesigen und dringlichen Bedarf, sich das Schulgesetz in Gänze anzuschauen und einen überlegten und tauglichen Entwurf vorzulegen. Das ist Ihr Entwurf nun einmal nicht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wenn wir über die Neuregelung der gymnasialen Oberstufe reden, muss in einem solchen Gesetzentwurf betrachtet werden, welche anderen Möglichkeiten es zum Abitur gibt und welche Auswirkungen es hat, wenn wir es an einer Stelle oder isoliert ermöglichen. Die Fragen lauten: Was bedeutet das für den Aufbau von Oberstufen an Gesamtschulen? Oder was bedeutet das für Oberstufen an beruflichen Gymnasien? Auch das muss man bei einer Schulgesetznovelle mit in Betracht nehmen.
Eine Schulgesetznovelle ist wie das Arbeiten an einer sehr komplexen Maschine: Es ist nicht der Sachlage angebracht, wenn man leichtfertig an einzelnen Schräubchen dreht, bloß weil man glaubt, dass man einen kurzfristigen Erfolg mit einer Zeitungsmeldung erreichen kann. Meines Erachtens ist das kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Schulgesetz.
Wenn man sich mit der Frage der Ausgestaltung der Oberstufe und den weiterführenden Schulsystemen insgesamt austauschen möchte, dann sollte man das im Gesamtkontext aller Schulformen und aller Schulsituationen machen und nicht nur aufgrund einer regionalen Situation, die auch nicht so dringlich ist, wie Sie das dargestellt haben.
Von daher muss ich sagen, der SPD-Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss. Wir hegen dem Anliegen gegenüber zwar eine große Offenheit, aber der Gesetzentwurf der SPD ist untauglich. Wir werden daher das Anliegen im Rahmen der Gesetzesnovelle 2016 wieder anpacken. Dem SPD-Entwurf können wir heute allerdings nur unsere Ablehnung erteilen. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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