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25.11.2015
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Hessisches Schulgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir erkennen durchaus an, dass sich die SPD-Fraktion Gedanken macht, wie man die Geflüchteten, die bereits 18 Jahre alt oder älter sind, besser fördern kann. Für die Koalitionsfraktionen – zumindest für die Fraktion der GRÜNEN, aber ich bin sicher, dass ich auch für die CDU-Fraktion sprechen kann – ist auch klar, dass wir an der Stelle eine Lücke haben, die es zu schließen gilt.
(Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)
Ob die Berufsschulpflicht notwendigerweise auf 27 Jahre zu erweitern ist, darüber muss man im Detail beraten. Allerdings muss man schon feststellen – dass will ich an dieser Stelle deutlich machen –, das alleine das Recht, zur Berufsschule zu gehen, für sich alleine gesehen noch keine Maßnahme darstellt und dass es wenig hilfreich wäre, das Gesetz nur an der Stelle zu ändern. Das könnte nämlich sogar Problem aufseiten der Berufsschulen schaffen. Von daher bin ich sehr froh darüber, dass Sie erkannt haben, dass wir gezielte Maßnahmen brauchen, die auf die genannten Personen, nämlich auf Flüchtlinge über 18 Jahre, zugeschnitten sind.
Im Aktionsplan haben wir schon ein paar Maßnahmen adressiert. Dabei geht es um Qualifizierung und Vermittlung, besonders für junge Flüchtlinge. Von daher glaube ich, dass wir das, was wir im Flüchtlingsplan der Landesregierung vorgeschlagen haben, nämlich die Förderung des elementaren Spracherwerbs bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung und Förderprogramme für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren, soweit die Programme von BA und BAMF nicht greifen, weiterverfolgen sollten. Ich finde es auch herausstellenswert, dass für diese Maßnahmen 10 Millionen Euro eingesetzt werden sollen.
Aber auch für die über 21-Jährigen sind Maßnahmen vorgesehen, nicht mehr des HKM, sondern des HMWEVL: Das Landesprogramm zur vertieften Berufsorientierung und die Erweiterung des Landesprogramms Ausbildungsförderung – mit Sprachförderung – führen Flüchtlinge bis zum 27. Lebensjahr gezielt zum Ausbildungsabschluss. Gleichzeitig soll die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Vorleistungen im akademischen Bereich erweitert werden. Last, but not least ist vorgesehen, dass es spezielle Deutschkurse an den Hochschulen geben soll, um die, die ein Studium anstreben oder vielleicht schon aufgenommen haben, gezielt zu fördern.
Kurzum, wir haben vonseiten der schwarz-grünen Koalition schon einiges an Maßnahmen vorgesehen, die gezielt zur Verbesserung der Situation dieses Personenkreises beitragen. Eine Erweiterung des Berufsschulzugangs an und für sich ist sicherlich nicht ausreichend, aber wir verstehen das als Anregung, die wir zur Grundlage für weitere Beratungen im Kulturpolitischen Ausschuss nehmen, wie wir diesen Personenkreis noch besser fördern können.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
 
Vizepräsident Frank Lortz:
Vielen Dank.

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