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16.07.2014
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist von allen Vorrednerinnen schon betont worden, der Hessische Landtag vollzieht mit diesem Gesetz etwas nach, was sich im Berufsbild der Pädagogik an den Hochschulen mit der Zeit schon entwickelt hat. Wir sind damit am Schluss einer Entwicklung. Aber dieser Schluss muss auch im Sinne der Absolventen gemacht werden.

Diese gesetzliche Anerkennung ist nämlich notwendig, damit einerseits die Studieninteressierten und andererseits die Arbeitgeber, die die Absolventen einstellen sollen, Klarheit haben, was dieser neue Studiengangabschluss beinhaltet, damit sie Klarheit haben, was für Qualifikation sie erreichen, und dass sie keine Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu Absolventen aus anderen Bundesländern erleiden.

Es ist in der Tat so, dass in anderen Bundesländern schon eine staatliche Anerkennung geregelt wurde. Wenn wir nicht die staatliche Anerkennung hier regeln, würden die Absolventen aus Hessen einen Nachteil haben, den es zu vermeiden gilt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Bettina Wiesmann (CDU))

In den letzten Wochen ist viel über eine Akademisierungswelle geredet worden. Ich möchte deshalb das aufnehmen, was Frau Kollegin Wiesmann gesagt hat. Hier geht es nicht darum, einen Berufsstand zu ersetzen oder eine Berufsausbildung durch eine akademische Ausbildung zu ersetzen. Die Fachschulerzieherinnen- und -erzieherausbildung muss Bestand haben. Sie wird auch Bestand haben. Das Angebot, das wir anerkennen wollen, soll das ergänzen.

Von daher ist das, was meine Vorrednerinnen genannt haben, was das Thema Durchlässigkeit anging, vollkommen richtig. Denn durch dieses akademische Angebot ermöglichen wir eine weitere Perspektive für den Beruf des Erziehers. Wir werden das Berufsbild damit insgesamt attraktiver machen. Von daher ist es auch richtig, dass wir mit der staatlichen Anerkennung die Aufbauarbeit, die an den Hochschulen geschehen ist, wertschätzen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

In der Kinderpädagogik und der Bildung und Betreuung der Kinder hat es in den letzten Jahren kapazitive Aufwüchse, aber auch vor allen Dingen konzeptionelle Aufwüchse gegeben, die sich in der Wissenschaft niedergeschlagen haben und die sich in der Entwicklung wiederfinden. Das wird an den Hochschulen jetzt fortentwickelt. Von daher wird es auch eine qualitative Ergänzung sein, die wir vornehmen wollen. Das wird in der weiteren Ausgestaltung des Ausbaus der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bildung seinen Nutzen finden.

Wir sind heute am Ende einer Entwicklung und am Anfang eines Gesetzgebungsverfahrens. Die Hinweise, die von den Vorrednerinnen und Vorrednern hinsichtlich der Praxisanteile und der Durchlässigkeit zu anderen Studiengängen genannt wurden, muss man sich noch einmal im Detail anschauen. Einschränkend muss ich natürlich dazu sagen, dass die Situation ein wenig anders als bei den Berufen ist, die Frau Schott genannt hat. Denn da muss der Praxisanteil im Studium schon wesentlich höher sein.

Ich denke, es ist klar, dass wir eine praxisnahe Ausbildung haben wollen. Auch wenn sie an einer Hochschule stattfindet, muss es eine Ausbildung sein, die nahe am Kind geschieht. Wir müssen natürlich vermeiden, dass jemand auf Kinder losgelassen wird, der sie nur aus Büchern kennt. Ich denke, da sind wir uns alle einig.

Wir gehen mit Interesse in die Anhörung und freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

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