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06.09.2012
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Besoldung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Richtig ist, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungsstufe W 2, der Professorenbesoldung, macht es notwendig, dass wir heute über diese Gesetzesnovelle beraten müssen.

Nicht so ganz zutreffend ist meiner Meinung nach, dass das Bundesverfassungsgericht die W-Besoldung in Gänze infrage gestellt hat. Von daher ist es zwar folgerichtig, eine Erhöhung des Grundgehaltes zu machen. Denn das ist das, worüber sich Karlsruhe Gedanken gemacht hat.

Nicht mit dem Urteil zu begründen ist jedoch, dass die Leistungsbezüge in weiten Teilen abgeschafft werden sollen. Frau Ministerin Kühne-Hörmann hat in ihrem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass die Grundlage ein rot-grünes Gesetz aus dem Jahr 2002 ist, und hat dies gelobt. Ich lobe diesen Ansatz auch und bin der Meinung, dass die Leistungsbezüge auch weiterhin einen wesentlichen Anteil in der W-Besoldung haben sollten. Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt große Teile der leistungsbezogenen Vergütung wieder abzuschaffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

– Doch, darauf läuft es hinaus.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Mein Vorredner hat das eben schon relativ deutlich gesagt: Sie verschmälern das, was an Leistungsbezügen möglich ist, zugunsten der Erfahrungsstufen. Für uns ist es gerade so, dass die Möglichkeit, wesentliche leistungsbezogene Zuschläge gewähren zu können, den Hochschulen ein wirksames Instrument gegeben hatte, herausragende Leistungen zu honorieren. Von daher ist mir unverständlich, wieso das Ministerium jetzt vorschlägt, dieses Instrument in weiten Teilen abzuschaffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

– Wir sprechen über denselben Gesetzentwurf. Da bin ich mir ganz sicher.

Ich bin mir mit Herrn Grumbach einig, dass das, was an Erfahrungsstufen jetzt vorgesehen ist, dass das wirklich nichts anderes als eine Umbenennung des Dienstaltersprinzips ist. Ich glaube, dass das völlig kontraproduktiv zum Leistungsgedanken in der W-Besoldung ist.

Wir stehen mit unseren Ansichten hinter den Ansichten der hessischen Hochschulen und Universitäten, die sich dafür einsetzen, den Leistungsgedanken auch in der W-Besoldung weiterhin drinnen zu behalten und ihn nicht durch das Erfahrungsprinzip zu ersetzen.

Etwas irritiert hat mich allerdings heute, dass ich in den Online-Medien las, dass der Hochschulverband jetzt schon wieder plant, die nächste Verfassungsklage auf den Weg zu bringen. Denn ausweislich der Unterlagen der Regierungsanhörung hat dieser Verband gerade das, was ich kritisiere, nämlich den weniger Leistungsbezug, dafür die Erfahrungsstufen, begrüßt. Natürlich argumentiert er nicht auf diese Art und Weise, sondern er sagt: Wir wenden uns dagegen, dass diejenigen, die bisher eine Leistungszulage bekommen haben, dass diese Leistungszulage jetzt eingepreist wird in die allgemeine Erhöhung. Das könne nicht sein.

Das kann ich zwar nachvollziehen, aber dann wäre es eigentlich konsequent, zu sagen: Wir sind für den Leistungsbezug, und wir lassen die Finger von den Erfahrungszulagen.

Sie stellen sich aber hin und sagen: Ja, wir wollen das größere Grundgehalt, ja, wir wollen die Erfahrungszulage alle fünf Jahre und, ja, wir wollen obendrauf noch eine Leistungszulage. Das finde ich dann doch ein bisschen zu viel des Guten. Von daher, denke ich, sollte man da eine gewisse Kongruenz herstellen. Ich würde mich freuen, wenn der Hochschulverband sich auf unsere Seite stellen und sagen würde: Ja, wir wollen das Leistungsprinzip stärker berücksichtigt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Ich fasse zusammen. Wir stehen zum Prinzip der Leistungsbezüge. Wir freuen uns auf eine intensive Debatte im Ausschuss über die Frage, wieso das ausgerechnet so verschmälert werden soll. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Herr May, vielen Dank.

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