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11.12.2012
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Besoldung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Vielen Dank für das Anfeuern. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat uns gezwungen, die W-Besoldung neu zu regeln – genau genommen, sie zu erhöhen – da ein Professor aus Marburg geklagt hatte. Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass die Grundgehaltsstufen vom Gesetzgeber zu niedrig festgesetzt worden seien. Von daher sind wir verpflichtet, das Grundgehalt von Professoren anzupassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns aber nicht gezwungen, wieder Dienstaltersstufen – die jetzt Erfahrungsstufen heißen – einzuführen. Deshalb sagen wir: Sie stellen hier ohne Not das System der Professorenbesoldung auf den Kopf. Das ist eine falsche Entscheidung – zulasten der Hochschulen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der Anhörung wurde relativ schnell klar: Die Präsidentinnen und Präsidenten der hessischen Hochschulen haben sich allesamt – eine Ausnahme aus Gießen bestätigt hier die Regel – nachdrücklich gegen die Einführung von Erfahrungsstufen ausgesprochen – zu Recht, wie ich meine.
(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))
– Sie können ja gleich das Wort ergreifen, Herr Dr. Müller. – Die Präsidentinnen und Präsidenten der hessischen Hochschulen haben sich dagegen ausgesprochen – wie ich meine, zu Recht. Ich denke, dass die Hochschulpräsidenten recht haben, wenn sie sagen, damit werde ihnen die Möglichkeit genommen, leistungsbezogene Zulagen zu vereinbaren.
Sie haben sich mit Ihrem Gesetzentwurf über diese Bedenken hinweggesetzt und greifen so maßgeblich in die Autonomie der Hochschulen ein. Wir sind aber der Meinung, wenn wir die Autonomie der Hochschulen ernst nehmen, dann muss es für sie auch die Möglichkeit geben, mit ihren Professoren Leistungszulagen zu vereinbaren.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Das scheint bei Ihnen ein Stück weit angekommen zu sein. Jedenfalls wurde gesagt – das haben Sie bei meiner Berichterstattung gehört –: Das sind interessante Ansätze; lasst uns den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und den der Fraktion der GRÜNEN schieben.
Sie haben jetzt einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Der löst das Problem aber nur zu einem kleinen Teil. Der Änderungsantrag von CDU und FDP besagt – das stelle ich jetzt für die Nichthochschulpolitiker dar –: Wir geben den Hochschulen den Rahmen vor, dass sie das selbst vereinbaren können. – Der entscheidende Punkt ist aber: Die Hochschulen haben rein rechnerisch nicht mehr das Geld, in wesentlichem Maße Leistungszulagen zu gestalten, weil das Geld für die Erfahrungsstufen draufgeht. Daher geht dieser Änderungsantrag leider nicht weit genug.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der CDU)
Deshalb sage ich: Das reicht nicht. Es ist für unsere Hochschulen und insbesondere für unsere Fachhochschulen wichtig, Quereinsteiger aus der Wirtschaft als Professoren zu gewinnen. Diese haben aufgrund ihrer Biografien natürlich keine langen Dienstzeiten aufzuweisen und kommen, wenn es nach dem System der Erfahrungsstufen geht, nur in eine untere Gehaltsstufe. Deshalb wäre es besonders wichtig, dass die Hochschulen hier durch Leistungszulagen finanzielle Anreize setzen können. Das wird durch die Regelungen in Ihrem Gesetzentwurf immer weniger möglich. Damit schaden Sie der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen.
(Beifall dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Peter Seyffardt (CDU))
Von daher haben wir GRÜNE Ihnen einen Alternativvorschlag vorgelegt. Wir haben dabei einerseits das berücksichtigt, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, nämlich dass das Grundgehalt der Professoren angehoben werden muss. Wir haben aber auf die Erfahrungsstufen verzichtet. Das gibt den Hochschulen mehr Möglichkeiten, Leistungszulagen auszuhandeln. Auf diese Weise nehmen wir die Autonomie der Hochschulen ernst, und damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen.
Ich möchte noch auf einen Seitenaspekt eingehen. Uns wurde in der Zwischenzeit eine Stellungnahme der TU Darmstadt zugeleitet, die ein Gutachten fordert, was die Verfassungsgemäßheit des neuen Gesetzentwurfs angeht. Insbesondere wird das System der Erfahrungsstufen erheblich angezweifelt.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Erstens. Anscheinend ist der Gesetzentwurf so, wie Sie ihn vorgelegt haben, verfassungsrechtlich wieder stark anzuzweifeln.
Zweitens. Sie schränken die Möglichkeit ein, leistungsbezogene Zulagen zu verhandeln. Damit greifen Sie in die Autonomie der Hochschulen ein und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen.
Mit unserem Änderungsantrag würde dieses Problem gelöst. Wir würden den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgen und gleichzeitig die Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen stärken. Daher fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Dann werden wir auch Ihren Gesetzentwurf mittragen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Frank Lortz:
Vielen Dank, Kollege May.

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