Daniel May: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sowie weiterer Vorschriften des Berufsrechts vollzieht die Landesregierung – bzw. wir als Landtag – im Wesentlichen Gemeinschaftsrecht.
Die Beweggründe des EU-Gesetzgebers sind im Wesentlichen schon erläutert worden. Ich sehe in der Umsetzung, die uns die Landesregierung jetzt vorschlägt, keine unangemessene Ausdeutung des EU-Rechts.
Ich begrüße, dass sich die Obleute darin einig geworden sind, dass wir jetzt die Regierungsanhörung auswerten und damit das Verfahren beschleunigen können.
Wir als Grüne-Fraktion stehen dem Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich positiv gegenüber. Damit möchte ich meine Ausführungen beenden. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Präsident Norbert Kartmann:
Vielen Dank, Herr Abgeordneter für Ihre beispielgebende Rede.