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26.05.2015
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem, was Kollege Grumbach hier als Bilder dargestellt hat, sind der Anspruch an das Gesetz und das, was Sie als Anspruch an sich formuliert haben, doch ein bisschen auseinandergefallen. Man kann hier nicht anfangen, mit Mäusen zu argumentieren, das sei alles viel zu wenig und viel zu gering, dann aber in siebeneinhalb Minuten in der Hauptsache eher sehr wolkige Änderungsvorschläge nennen. Das ist nicht besonders zielführend. Sie haben sich in weiten Teilen Ihrer Rede vor allem mit Grundsätzlichem befasst,
(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
sind aber wenig auf die konkreten Änderungen des Gesetzes eingegangen, die wirklich so vielfältig sind, dass die siebeneinhalb Minuten leider gar nicht ausreichend sind, um sie überhaupt aufzuzählen. Aber mit dieser Beschreibung des Gesetzes haben Sie den tatsächlichen Regelungsgehalt nicht getroffen –
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
mit einer Ausnahme. Da, wo es tatsächlich um Mäuse geht, nämlich beim Tierschutz, haben Sie eine richtige Bewertung gefunden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir gerade nicht darüber beraten, wie Sie das in einer Passage Ihrer Rede getan haben, dass dem Hessischen Landtag die Kompetenz eingeräumt wird, in die Feinsteuerung der Hochschulen einzutreten. Dazu haben wir in der Tat eine andere Meinung als Sie. Wir sind der Meinung, Hochschulautonomie bedeutet, dass wesentliche Fragen auch tatsächlich dort entschieden werden können und dass nicht von der Politik feingesteuert wird, wo sich die Hochschulautonomie bewährt hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Wir haben mit dem Gesetzentwurf vor allem die Studienbedingungen der Studierenden massiv in den Blick genommen. Wir haben beim Thema Internationalisierung, das immer gerne adressiert wird, große Änderungen vorgesehen – was auch wichtig ist. Denn immer wieder wird gesagt, die Studierenden müssen die Internationalität, die sie im Arbeitsleben erfahren werden, auch leben können. Wir haben die Lissabon-Konvention umgesetzt. Das bedeutet, dass in Zukunft die Beweislast umgekehrt wird. In Zukunft muss die Hochschule beweisen, dass der Schein, der woanders gemacht wurde, nicht ausreichend ist, statt andersherum. Das macht es wesentlich einfacher, den Standort des Studiums zu wechseln, auch mal ein Auslandsemester zu machen. Ich finde das einen sehr guten Erfolg für unsere Studenten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Ein weiterer Punkt ist die Einführung eines Orientierungsstudiums, die wir in dem Gesetzentwurf verankert haben. Wir beklagen allesamt immer wieder, dass zu viele Studierende in ihrem Studium scheitern, unter anderem weil sie nicht das Richtige für sich finden, weil sie vielleicht auch nicht genaue Ahnung haben, was sie machen wollen. Gerade das Orientierungsstudium wird sehr segensreich sein, weil es den Studierenden eine Möglichkeit gibt, im Studium erst einmal anzukommen, vielleicht auch das Berufsbild besser kennenzulernen. Ich glaube, dass das dazu führen wird, mehr Passung zwischen Studierenden und Studiengängen zu erreichen.
Ein Punkt, der von Herrn Minister Rhein sehr treffend dargestellt wurde, ist die Anerkennung beruflich Qualifizierter, indem man den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte öffnet. Das führt eben nicht zu einer einseitigen Betonung des Hochschulwesens, sondern eher im Gegenteil, es verleiht unserer Überzeugung Ausdruck, dass Hochschulbildung und berufliche Bildung gleichwertig sind. Deswegen muss auch klar sein, dass der Zugang für beruflich Qualifizierte in dieser Art und Weise vereinfacht wird. Er stärkt die berufliche Bildung und schafft mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Ein Bereich, von dem ich glaube, dass er für unsere Gesellschaft wie für unsere Wirtschaft wirklich sehr segensreich sein wird, ist das Anerkennen von Forschungsleistungen an Fachhochschulen, die in Zukunft Hochschulen für angewandte Wissenschaften heißen werden. Kürzlich haben viele der Kolleginnen und Kollegen beim Abend der Fachhochschulen im Marktkeller erleben können, was dort an Forschungsleistungen aufgebaut wurde und was Fachhochschule – oder in Zukunft Hochschule für angewandte Wissenschaften – heute heißt. Wir haben dort ein unglaubliches Potenzial zu heben. Wir haben dort schon viele Promotionen, aber viele müssen noch Umwege gehen, um diese Qualifizierung für ihre Nachwuchswissenschaftler zu ermöglichen. Hier ermöglichen wir etwas, was schon sehr gut auf die Schiene gekommen ist, und entfesseln damit Wissenschaft, wie sie bei uns an den Fachhochschulen stattfindet. Auch das ist ein ganz hervorragender Weg für unsere Gesellschaft wie für unsere Wirtschaft.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Von Minister Rhein ist die Frage des akademischen Nachwuchses richtig adressiert worden. Auch an dieser Stelle muss ich Herrn Grumbach widersprechen. Nicht alles, was man sich politisch vornimmt, muss man im Gesetz regeln, und man kann auch nicht alles im Gesetz regeln.
(Zuruf des Abg. Gernot Grumbach (SPD))
Gerade wenn Bundesrecht tangiert ist, sind gewisse Hürden nicht einfach per Landesgesetz zu umgehen, beispielsweise das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das auch für uns gilt. Aber dort werden wir über den Weg der Vereinbarung mit den Hochschulen Verbesserungen erreichen. Wir haben erst vor Kurzem über den Hochschulpakt geredet und dabei festgestellt, was wir uns dort ambitioniert vorgenommen haben. Das wird bei den Zielvereinbarungen weiter konkretisiert werden, und ich glaube, dass das sehr segensreich sein wird.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Aber was im Gesetz geregelt werden muss, dass wird auch im Gesetz geregelt. Das ist eine lange Forderung der Nachwuchswissenschaftler, die Einführung eines Tenure Tracks, eine Zielvereinbarung für Nachwuchswissenschaftler, eine vereinbarte Verwendungsmöglichkeit nach einer Bewährungsphase zu haben. Damit machen wir den Wissenschaftsbetrieb als Arbeitgeber attraktiver und sorgen dafür, dass die Besten in der Abwägung zwischen freier Wirtschaft und einer Forschungskarriere ein weiteres Argument für den Wissenschaftsarbeitgeber Land Hessen und seine Hochschulen haben. Das ist eine ganz wichtige Säule, um die Wissenschaft in unserem Land weiter zu stärken.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Auch im Bereich der Selbstorganisation geht diese Koalition neue Wege. Die gewählten Gremien erhalten mehr Mitspracherechte. Wir tun das nicht um seiner selbst willen, sondern weil wir glauben, dass diejenigen, die es angeht, sehr viel Know-how und Erfahrung einbringen können und damit die Hochschulen an sich verbessern werden.
Ich glaube, dass all diese Änderungen zusammen ein sehr modernes Gesetz ergeben. Im Tierschutz schaffen wir einen Status, der auch von der Gesellschaft gefordert wird. Wir richten als schwarz-grüne Koalition mit dem neuen Hochschulgesetz wichtige Impulse an die Adressaten des Gesetzes, ohne diese dabei zu überfordern. Zusammen mit dem Hochschulpakt schaffen wir sehr viel Verlässlichkeit.
Präsident Norbert Kartmann:
Ihre Redezeit ist zu Ende.
Daniel May:
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Zusammen mit den finanziellen Leistungen des Hochschulpakts schaffen wir eine sehr gute Grundlage für unseren Wissenschaftsbetrieb. Ich danke Herrn Minister Rhein für diese hervorragende Vorlage und freue mich auf die weiteren Beratungen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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