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26.11.2015
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe auch die Ehre den Gesetzentwurf heute zu besprechen. Wir haben die Novelle des Hochschulgesetzes Anfang des Jahres im Regierungsentwurf besprochen. Der Regierungsentwurf war schon sehr gut, denn er hat bereits zentrale Anliegen der schwarz-grünen Koalition beinhaltet. Eines der wichtigsten Bestandteile dieses Gesetzentwurfs ist unzweifelhaft die Einführung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche der Fachhochschulen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich darf daher auch die Gelegenheit nutzen, die Präsidenten der vier Fachhochschulen aus Wiesbaden, Fulda, Frankfurt und der Technischen Hochschule Mittelhessen, die in Gießen und Friedberg sowie an vielen anderen Orten verortet ist, heute in unserer Mitte begrüßen. Es zeigt, welch wichtigen Schritt wir heute gehen werden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Die Maßnahme war im Anhörungsverfahren nicht ganz unumstritten. Die Universitäten haben leise Skepsis geäußert, aber die große Mehrheit der Anzuhörenden hat sich doch sehr positiv geäußert. Ich darf das renommierte CHE hervorheben, welches damals sagte:
Das CHE begrüßt daher grundsätzlich die Überlegung, an Fachhochschulen eigenständige Promotionen zu ermöglichen.
Die VhU sagte, dies entspreche der tatsächlichen Entwicklung der Fachhochschulen. Es sei nur konsequent. Auch die Gewerkschaft ver.di äußerte sich sehr positiv.
Für uns als GRÜNE ist schon seit Langem klar, dass die Fachhochschulen, die mit der Neuregelung des Gesetzes Hochschulen für angewandte Wissenschaften heißen werden, diesen weiteren Entwicklungsschritt gehen können, da sie sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt haben, was die Forschungs- und Innovationskraft angeht. Von daher erhoffen wir uns von diesem Schritt, dass die Innovationskraft, die dort entwickelt wurde, und dass der Wissenstransfer vor allen Dingen mit kleineren und mittleren Unternehmen einen weiteren Schub erhält. Wir glauben, dass dies unserem Land sehr guttun wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch gegen die im Ausschuss vorgebrachten Änderungswünsche von FDP und SPD stellen, die quasi gesagt haben, man müsste noch einmal eine Runde drehen und schauen, ob man es nicht auf andere Art und Weise hinbekommen würde. Dazu muss ich sagen: Diese Forderung kommt ein paar Jahre zu spät.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
In der letzten Wahlperiode war es sozusagen der vordringliche Weg gewesen, dass man auf die Universitäten zugegangen und gesagt hat: Macht es kooperativ. – Der kooperative Weg wird auch in Zukunft der Fall sein. Wir ermöglichen dort sogar noch mehr. Aber aufgrund der Erfahrungen, die wir dort gemacht haben, bin ich mir sicher, dass wir jetzt den nächsten Schritt gehen müssen. Was die Qualitätsstandards angeht, denn es wird gefragt, ob dort die entsprechende Qualität vorhanden sein wird, sage ich: Auch da beugen wir vor, indem wir das so machen, dass wir mit der Verordnung zunächst die Forschungsstärke feststellen. Gleichzeitig sagen wir: Das Promotionsrecht ist auf Zeit verliehen, weil wir eine ernsthafte Evaluation machen wollen. – Ich habe aber überhaupt keine Sorgen, dass es an der Qualität mangeln wird. Ich vertraue darauf, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften hervorragende Arbeiten abliefern werden, dass wir diesen Schritt nicht bereuen, sondern dass viele andere Bundesländer diesen Schritt nachvollziehen werden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Ich habe gesagt, dass der Regierungsentwurf schon bei der Einbringung sehr gut war. Wegen der Kürze der Redezeit kann ich die vielen wichtigen Maßnahmen jetzt nur stichpunktartig darstellen: Umsetzung der Lissabon-Konvention, für die Studierenden und deren Mobilität sehr wichtig; das Teilzeitstudium und der Master werden möglich gemacht; der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte wird erleichtert; die Drittmitteltransparenz wird eingeführt; das 3-R-Tierschutzprinzip für Forschungen mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten wird eingeführt;
(Beifall der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
und wir führen den Tenure Track ein und damit bessere Karrierewege für Nachwuchswissenschaftler. Auch verstärken wir die gemeinsame Verantwortung der Hochschulstatusgruppen. All das sind wichtige Anliegen des Koalitionsvertrags gewesen. Von daher war der Gesetzentwurf schon bei der Einbringung sehr gut gewesen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Von daher haben wir den Anzuhörenden bei der Anhörung sehr aufmerksam gelauscht und viele Anregungen der Anzuhörenden aufgenommen. Deswegen haben wir beantragt, dass wir im Bereich der sogenannten akademischen Hilfskräfte eine Änderung herbeiführen, nämlich den Begriff „akademische Hilfskräfte“ zu streichen, und stattdessen haben wir den Begriff „studentische Hilfskräfte“ konkretisiert. Damit haben wir die Bedenken vonseiten der Hochschulen, der Gewerkschaften und der Studentenorganisationen aufgenommen.
Wir haben den Adressatenkreis geöffnet und eine Mindestbefristungsdauer eingeführt. Wir haben gesagt, dass die Befristungen, die eingefügt worden sind, ganz klar von den Befristungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das ist § 75 Abs. 2, getrennt gesehen werden müssen. Damit nehmen wir viele Bedenken, die dort geäußert wurden, auf und kommen zu einer sehr vernünftigen Regelung, wie ich finde.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Ein weiterer Punkt, den wir aufgenommen haben, war das Begehr, das vor allen Dingen vonseiten der Studentenorganisationen vorgebracht wurde, die Beteiligungsmöglichkeiten der Studierenden zu stärken. Wir haben jetzt so große Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen, wie sie sonst kein anderes Landeshochschulgesetz vorsieht. Damit schaffen wir es, dass die Gremien der Studenten in Bezug auf Belange, die sie angehen, wie die Studienorganisation, sowohl auf Fachbereichsebene als auch auf der gesamten Hochschulebene ein Initiativrecht haben und dass sie bei allen Fragen, die ihnen wichtig sind, angehört werden müssen. Das war uns als Koalition wichtig, weil es uns darum geht, das Miteinander der Statusgruppen in gemeinsamer Verantwortung für die Hochschulen zu stärken. Von daher ist das, glaube ich, ein sehr richtiger Weg, den wir hier gehen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wir haben aus der Anhörung die Anregung betreffend Tenure Track mitgenommen, die Qualifikationsprofessuren. Wir stellen klar, dass wir die Entwicklungszusage als Regelfall für die Qualifikationsprofessur sehen. Wir haben klargemacht, dass wir ein verringertes Lehrdeputat verankert haben wollen. Wir sind auf die Anregung eingegangen, dort weniger Mindestvoraussetzungen vorzusehen, was die Vorqualifikationen angeht. Auch hiermit gehen wir denjenigen, die wir angehört haben, große Schritte entgegen, um die Maßnahme praktikabler zu machen.
Wir ermöglichen mit dem Zusatz zu § 55 Abs. 2 etwas, das uns in dieser Woche schon sehr häufig beschäftigt hat, dass die Hochschulen kostenlose Gasthörerschaften für Geflüchtete einrichten können. Das gibt es teilweise schon; wir legalisieren das damit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Judith Lannert (CDU))
Ich glaube, dass es eine ganz wichtige Sache ist, dass man in Zukunft auf diese Gasthörerbeiträge verzichten kann.
Insgesamt verabschieden wir heute ein sehr innovatives Gesetz, das aber die Adressasten, die Hochschulen, nicht überfordert. Der Grundsatz der Autonomie bleibt unangetastet. Wir schaffen neue Entwicklungsmöglichkeiten und erweitern die demokratische Teilhabe. Wir schaffen damit die notwendige Modernisierung des Hochschulrechts, die neben einer einzigartigen Hochschulfinanzierung, die wir in Hessen haben, unsere Hochschulen weiter nach vorne bringen wird. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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