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03.02.2016
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Änderung des Hessischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch trotz allen Bemühungen der Mitglieder der FDP-Fraktion während der ersten Lesung und auch während der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs ist doch hinreichend klar geworden, dass dieser, wie Herr Greilich sagte, Gesetzentwurf zur Schulwahlfreiheit als Gesetz genau das Gegenteil von dem bewirken würde, was Sie sagen. Es wäre dann nämlich ein Gesetz zur nicht freien Schulwahl. Denn damit würden Sie nämlich den Elternwillen beschneiden.

Von daher sind Ihre Erklärungsversuche fehlgeleitet. Sie gehen nach hinten los. Das, was Sie als ein Stück aus dem Tollhaus bezeichnen, ist letztendlich die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder, selbst entscheiden zu dürfen, auf welche weiterführende Schule sie gehen. An diesem Prinzip wollen wir festhalten. Ich werde Ihnen auch erläutern, warum das sachgerecht ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Armin Schwarz (CDU))

Wir haben die Entscheidung, auf welche weiterführende Schule die Kinder nach der Grundschule gehen, bewusst in die Hände der Eltern gegeben. Wir stellen ihnen aber die Empfehlung der Grundschule anheim. Die Grundschule stellt diese Empfehlung anhand der Erfahrungen aus, die die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer mit dem Kind in der Schule gemacht haben und anhand der Leistungen, die das Kind in der Grundschule gezeigt hat.

Die Grundschullehrerinnen und -lehrer sagen selbst – das haben sie in der Anhörung deutlich ausgeführt –, dass das nur eine Empfehlung sein soll. Die Grundschullehrer sagen selbst, dass sie nicht möchten, dass diese Empfehlung zu einem zwingenden Kriterium für die Entscheidung zur Aufnahme in einem Gymnasium wird.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

– Nein. Die Grundschullehrer haben genau das gesagt. Das passt Ihnen gerade nicht. Herr Greilich, das ist aber fachlich angezeigt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Grundschullehrer sagen selbst, dass das eine Überlastung dieser Grundschulempfehlung wäre, und dass sie dafür sind, dass die Eltern im Gespräch mit den Vertretern der Schulen anhand der Empfehlung darüber entscheiden sollen, welchen Weg ihr Kind gehen soll, und dass das nicht von dieser Empfehlung abhängig gemacht werden soll. Das bedeutet im Klartext: Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule können eine Prognose über den späteren Schulerfolg im Gymnasium abgeben. Aber das muss nicht der Fall sein.

Vielmehr hat sich mehrfach das Gegenteil bewiesen. Trotz schlechter Leistungen und anders lautender Empfehlung der Grundschule sind Schülerinnen und Schüler sehr erfolgreich auf das Gymnasium gegangen. Von daher wäre es ein Irrweg, den Weg zu gehen, den Sie vorhaben, nämlich eine zwingende Maßgabe für den Besuch des Gymnasiums einzuführen. Von daher lehnen wir diesen Angriff auf den freien Elternwillen ab.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Herr Kollege Greilich will Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die zu?

Daniel May: Ja!

Wolfgang Greilich (FDP):

Vielen Dank. – Herr Kollege May, könnten Sie mir bitte einmal erklären, wie das funktionieren soll, dass die Eltern aufgrund der Empfehlung der Grundschule entscheiden, ob sie ihre Kinder auf ein Gymnasium schicken, oder nicht, wenn sie keine Gymnasialplätze zur Verfügung stellen?

Daniel May:

Sehr verehrter Herr Greilich, vielen Dank für die Rückfrage. Denn das bringt mich zu einem weiteren Zitat von Ihnen. Sie haben das ein Stück aus dem Tollhaus genannt. Diese Entscheidung wird Jahr für Jahr von Tausenden Eltern sehr wohl und sehr verantwortungsvoll getroffen. Von daher glaube ich, dass sich die Unterstellung, dass die Eltern das nicht verantwortungsvoll machen würden, selbst richtet. Ich glaube, dass unsere Eltern mündig genug sind, diese Entscheidung zu treffen.

Vor allen Dingen muss man fragen: Welche Konsequenz hätte es denn, wenn wir der Grundschulempfehlung diese Maßgabe angedeihen lassen würden? – Das würde doch dazu führen, dass der Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler zunehmen würde. Dann wäre ein angstfreies Lernen in der Grundschule weniger möglich, als das bisher der Fall ist.

Sie haben auf die Situation in Frankfurt hingewiesen. Da war es in der Tat so, dass dort zeitweise nicht genügend Gymnasialplätze zur Verfügung standen. Sie haben aus dem Artikel des Herrn Trautsch zitiert. Ich möchte Herrn Trautsch deshalb auch zitieren. Er hat nämlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geschrieben – das ist dieselbe Ausgabe, aus der auch Sie zitiert haben –:

Während anderenorts Schulen schließen oder zusammengelegt werden, ist Frankfurt dank der steigenden Schülerzahl in der Lage, neue Bildungsstätten zu eröffnen. Zu diesem Schuljahr kam das Gymnasium Nied hinzu, das 2018 in die Nachbarschaft der Goethe-Universität ziehen wird und mit seinem geistes-gesellschaftlichen Schwerpunkt ein Teil des Campus Westend werden soll. Als Nächstes eröffnet in der Siedlung Westhausen das Gymnasium Nord, das so heißt … (?)

Wie kann man davon sprechen, dass die einzige Konsequenz aus einem temporären Mangel an Plätzen an einem bestimmten Ort die wäre, den Elternwillen auszuhebeln, wenn doch das viel sachgerechter ist, was Frankfurt jetzt macht, nämlich die Anzahl der Plätze an den Gymnasien jetzt auszubauen? – Das ist doch sachgerecht, und nicht das, was Sie dem Haus heute vorschlagen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Von daher kann ich auch beim besten Willen nicht nachvollziehen, dass Sie hier dem Kollegen Schwarz vorwerfen, die Zahl der Plätze an den Gymnasien solle zurückgeschnitten werden oder die Gymnasien sollten verkauft werden, weil doch in Frankfurt genau das Gegenteil der Fall ist. Dort werden die Plätze ausgebaut. Die Stadtregierung hat auf die Nachfrage reagiert. Es werden neue Schulen eröffnet.

Ich glaube, dass das, was Sie hier vorschlagen, nicht sachgerecht ist. Sie wollen die Frage, die mit dem Schulentwicklungsplan in Frankfurt richtig angepackt wird, mit einer Grundsatzentscheidung verkoppeln, nämlich mit der Grundsatzentscheidung, wer das Sagen haben soll, wohin die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Grundschule hingehen. Wir sagen: Die Entscheidung soll bei den Eltern liegen. – Sie sagen: Die Eltern sollen da weniger zu sagen haben. – Das ist nach meinem Dafürhalten das Gegenteil von Liberalität. Ich glaube, das ist Staatsoktroyismus.

Von daher glaube ich, dass unser Vorschlag, nämlich Ihren Vorschlag zurückzuweisen, der zielführende ist. Ich habe die leichte Vermutung, dass das auch eine große Mehrheit hier im Hause so sehen wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege May.

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