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03.02.2016
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Änderung des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich schon bei der Ausschussberatung gewundert, dass ein Gesetzentwurf, der in der ersten Lesung so harmonisch besprochen wurde, später zu so großen Verwerfungen führen kann.

Vielleicht führen wir uns einmal vor Augen, was wir in der ersten Lesung gemeinsam festgestellt haben: Wir finden es gut, dass die EU Recht setzt, das zu einer Harmonisierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt führen soll. Das wurde allenthalben so begrüßt – auch von Ihnen, Frau Kollegin Beer.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Ich darf Sie zitieren:

Die Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Baustein … es ist ein wichtiger Baustein bezüglich der Freizügigkeit in Europa, und zwar der Freizügigkeit nicht nur zu Urlaubszwecken, sondern auch zur beruflichen Tätigkeit.

Wenn wir uns jetzt vor Augen führen, dass wir hier über Gemeinschaftsrecht sprechen, also Recht, das in der gesamten EU gleichermaßen gelten soll, dann stellt sich schon einmal ein Teil der Fragen, über die hier gerade debattiert wurde, überhaupt nicht mehr, z. B. ob man nicht Sonderwege gehen soll.

Auch die Kritik der Kammern, die hier vorgetragen wurde, haben wir schon in der Ausschusssitzung erörtert. Ich verstehe das wirklich nicht.

Gehen wir einmal der Sache nach vor: Ist es so, dass in dem Gesetz die Möglichkeit eröffnet wird, niedrigere Qualitätsstandards anerkennen zu müssen? Nein, das ist nicht vorgesehen. Es geht darum, dass gleichwertige Qualifikationen festgestellt werden können. Es ist nirgendwo die Rede davon, dass die Qualifikationsstandards nach unten nivelliert werden müssen. Ehrlich gesagt: Ich verstehe nicht, wieso die Kammern den Gesetzestext so auslegen,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das hätte man sie einmal fragen können! – Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

vor allem, wenn man sich einmal den Quelltext der EU-Richtlinie vor Augen führt. Deshalb sollte vorgesehen werden, dass jeder aufnehmende Mitgliedstaat, in dem ein Beruf reglementiert ist, die in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen berücksichtigen und dabei beurteilen muss, ob sie den von ihm geforderten Qualifikationen entsprechen. Darum geht es doch.

Ich verstehe daher überhaupt nicht, dass man sich so uneinsichtig gibt. Das Problem der Qualitätsminderung ist doch so einfach zu erkennen, weil es das gar nicht gibt – zumal den Kammern dabei eine Schlüsselfunktion zukommt, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen. Was haben Sie denn für ein Bild von sich und der Verwaltung insgesamt, wenn Sie davon ausgehen, dass der Gesetzentwurf zu einer Absenkung von Qualitätsstandards führen könne.

Jetzt noch zu den Themen „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ und „Seriosität“. Wenn wir davon überzeugt sind, dass eine Harmonisierung des Rechts in diesem Feld sinnvoll und von Vorteil ist, muss das doch bedeuten, dass die Harmonisierung zu einer Rechtssicherheit im gesamten EU-Raum führt. Das muss doch dazu führen, dass man sich eng am EU-Recht orientiert und tatsächlich dieselben Voraussetzungen in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten gelten.

Daher sind die Flanken, in denen wir uns dort bewegen können, sehr eng – wir haben schon in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen und ich bin eben auf den Passus der Richtlinie eingegangen.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die hier geäußerten Befürchtungen nicht zutreffend sind. Wir sollten und müssen hier EU-Recht umsetzen, natürlich auch ein Stück weit deshalb, damit wir uns nicht Konsequenzen gegenübersehen. Daher werbe ich doch eindringlich dafür, heute den Streit über dieses Gesetz zu beerdigen,

(Nicola Beer (FDP): Wir werden ihn nicht beerdigen!)

und mit einem möglichst geschlossenen Votum aus dem Landtag zu gehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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