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18.11.2010

Andreas Jürgens: Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 25. März dieses Jahres haben wir in einem einstimmigen Gesetzesbeschluss dieses Landtags eine weitgehende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe beschlossen, jedenfalls so weit dies in der Gesetzgebungskompetenz des Landtags möglich war.

Ich habe damals schon gesagt, das war ein großartiger Tag für meine Fraktion und vor allem für die betroffenen Menschen im Land, die so lange dafür gekämpft hatten.

Schon damals hat meine Fraktion gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von SPD und LINKEN einen Änderungsantrag zum damaligen Gesetzentwurf von CDU und FDP eingebracht, wonach die Gleichstellung bei Beamtenbesoldung und -versorgung rückwirkend zum 3. Dezember 2003 gelten sollte. Der rechtliche Hintergrund ist, glaube ich, im Wesentlichen bekannt: Bis zu diesem Zeitpunkt hätte in Deutschland eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt sein müssen. Da dies versäumt wurde, auch in Hessen, konnten die Betroffenen auch ohne Umsetzung in nationales Recht ihre Recht unmittelbar aus der Richtlinie geltend machen, und zwar ab diesem 3. Dezember 2003.

Damals hat die Mehrheit unseren Änderungsantrag abgelehnt. Ich habe damals schon in der zweiten Lesung darauf hingewiesen, dass nach dem Ergebnis der Anhörung diese Rückwirkung aus unserer Sicht nicht nur politisch richtig, sondern auch rechtlich geboten ist. In dieser Auffassung sehen wir uns inzwischen durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bestätigt. Dieses hat einer Beamtin rückwirkend den Familienzuschlag der Stufe 1, also für Verheiratete, bewilligt im Hinblick auf ihre eingetragene Lebenspartnerschaft.

Damit bestätigt sich das, was der Vertreter des Lesben- und Schwulenverbands Deutschlands in unserer Anhörung vorausgesagt hat: Wir können die Rückwirkung entweder im Gesetz regeln, oder sie wird von den Gerichten in jedem Einzelfall zugesprochen.

(Vizepräsident Heinrich Heidel übernimmt den Vorsitz.)

Nun wäre vielleicht die Entscheidung eines einzelnen Verwaltungsgerichts noch kein hinreichender Anlass, gleich das Gesetz zu ändern, aber diese Entscheidung eines hessischen Verwaltungsgerichts reiht sich in eine ganze Serie gleichgelagerter Entscheidungen quer durch die Republik ein. Es gibt inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung, wonach ein Anspruch der Betroffenen auf rückwirkende Gleichstellung besteht.

(Zuruf des Abg. Peter Beuth (CDU))

Deswegen wollen wir in unseren Gesetzentwurf diese klare Rechtslage ausdrücklich ins Gesetz übernehmen. Wir wollen damit erreichen, dass weitere einzelne Klagen überflüssig werden. Das wäre die Alternative. Das spart den betroffenen Beamtinnen und Beamten, aber auch dem Land Hessen den Aufwand weiterer Klagen und natürlich auch bares Geld.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir hoffen auf zügige Beratung, weise Entscheidungen und schließlich Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Schönen Dank, Herr Kollege Jürgens.

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