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04.02.2016

Wohnraumzweckentfremdung – Gesetzentwurf der Linken muss kritisch auf Wirksamkeit überprüft werden

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass kritisch geprüft werden muss, ob der Gesetzentwurf der Linken dafür geeignet ist, dem Wohnraummangel in Ballungsgebieten zu begegnen. „Auch wir GRÜNE sind gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnungen, vor allem da, wo Mangel herrscht. Deshalb haben wir die nötigen wohnungspolitischen Weichenstellungen vorgenommen, und darüber hinaus insgesamt eine Milliarde Euro für den Wohnungsbau bereitgestellt“, erklärt Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der GRÜNEN. Dem Entwurf der Linken liege eine unzutreffende Problembeschreibung zugrunde. „Es gibt in den Städten wenig Leerstand bei Mietwohnungen und dafür viel Leerstand bei Gewerbeflächen. Der Gesetzentwurf soll daher etwas regeln, was an der Realität vorbeigeht.“ Zudem hätten die Kommunen mit der Bauaufsicht bereits die Möglichkeit, gegen unzulässige Wohnungsnutzung vorzugehen und nutzen diese auch.

„Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Wir haben deshalb das Wohnraumfördergesetz weiterentwickelt, damit mehr Sozialwohnungen gebaut werden, mehr Wohnheimplätze für Studierende geschaffen werden, und mittlere Einkommen sich auch noch eine Wohnung in Frankfurt oder Wiesbaden leisten können.“ Zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau sollen dafür sorgen, dass bis 2019 damit zusätzlich mindestens insgesamt 10.000 neue Wohnungen für 30.000 Menschen gebaut werden können .Außerdem wird die Fehlbelegungsabgabe wieder eingeführt. Damit erhalten die Kommunen auch wieder mehr finanziellen Spielraum für den Bau neuer Sozialwohnungen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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