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31.05.2010

Vor dem Bildungsgipfel GRÜNE: Bund und Länder sollen Bildung gemeinsam finanzieren können

Eine Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung der Bildungsausgaben fordern die bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der GRÜNEN, Priska Hinz, und der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir. Anlass ist der am 10. Juni stattfindende Bildungsgipfel, an dem auf Einladung von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) die Ministerpräsidenten teilnehmen. Mit der Föderalismusreform I wurde 2006  das so genannte Kooperationsverbot im Grundgesetz verankert. CDU/CSU und SPD haben damals dafür gesorgt, dass der Bund die Länder in Bildungsfragen explizit nicht mehr unterstützen darf. DIE GRÜNEN legen nun ein Positionspapier zur Aufhebung dieses Kooperationsverbots vor (s. Anhang).

„In Zeiten, in denen es in der Bildung an allen Ecken und Enden brennt und es in vielen Ländern Haushaltsnotlagen gibt, ist es geradezu absurd, dass die Bundesregierung bei einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben außen vor ist. Immerhin stehen auf Bundesebene bis 2013 für Bildung und Forschung 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Nur weil Roland Koch sich über den Erfolg des rot-grünen Ganztagsschulprogramms  aus dem Jahr 2004 geärgert hat, darf es diese gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern nicht mehr geben. Dabei wäre es gerade in Zeiten knapper Kassen wichtig, in dieser wichtigen Frage zusammen zu arbeiten und gesamtstaatliche Verantwortung zu übernehmen. Volker Bouffier kann jetzt schon zeigen, ob er aus dem Schatten von Roland Koch heraustritt und ihm mit auf dem Weg zum Bildungsgipfel gibt, dieses Kooperationsverbot aufzuheben“, macht Tarek Al-Wazir deutlich.

Priska Hinz verweist darauf, dass 2004 die rot-grüne Bundesregierung das Ganztagsschulprogramm auf  den Weg gebracht habe, das von den anfangs skeptischen Ländern gut angenommen worden sei. „Während des Wahlkampfs wurden die Bewilligungsbescheide dann von den Ländervertretern selbst überbracht. Zwar wurden von der Bundesregierung nur Kosten für Investitionen übernommen, aber diese lösten vielfältige Aktivitäten in Ländern, Kommunen und Schulen aus. Alle profitierten schließlich davon. Es ist absurd, dass im letzten Jahr die Mittel des Bundeskonjunkturprogramms nur noch über den Umweg der energetischen Sanierung von Gebäuden an die Schulen gegeben werden kann, die jetzt teilweise durch findige Auslegung ihres Sanierungsprogramms die Sanierung für ihren Ganztagsbetrieb mitfinanzieren.“

Die beiden Vertreter der GRÜNEN betonen, dass sie die Zuständigkeit der Länder für die Bildungspolitik nicht in Frage stellen. Sie halten es aber in Zeiten knapper Kassen für nicht sinnvoll, dem Bund ausdrücklich zu verbieten, den Bundesländern zu helfen. Sie fordern Bund und Länder auf, konzeptionelle Ziele und den jeweiligen finanziellen Anteil daran zu verabreden. Die Finanzierung müsse sich nachvollziehbar in den Haushalten des Bundes und der Länder wieder finden. „Es geht jetzt darum, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, dieses unsinnige Verbot aufzuheben. Nach der folgenlosen Ausrufung der ‚Bildungsrepublik‘ durch die Kanzlerin und zweier gescheiterter Bildungsgipfel müssen jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden“, fordern Priska Hinz und Tarek Al-Wazir.

Positionspapier:

positionspapier_bildungsrepublik


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