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21.08.2009

VGH-Flughafenentscheidung: Landesregierung muss jetzt Nachtflugverbot umsetzen

Die heute vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) getroffene Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens war nicht überraschend, ist aber eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung.

„Die von schwarz-gelb gewollte Nachflugregelung wurde vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt. Man muss sich das einmal klar machen: Statt alle rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu nutzen, wollte diese Landesregierung geltendes Recht brechen, um den Menschen nachts den Schlaf zu rauben. Das zeigt: CDU und FDP sind der Büttel der Luftverkehrswirtschaft aber keine Wahrer der Interessen der Menschen im Rhein-Main-Gebiet“, erklärt der flughafenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frank Kaufmann, zur heutigen Gerichtsentscheidung.

„Bereits die Eilentscheidung im Januar hat gezeigt, dass die von der CDU-Landesregierung und dem damaligen Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) genehmigten  Nachtflüge so keinen Bestand haben werden. Dies hat der VGH jetzt bestätigt. Damit setzt der VGH jetzt um, was Roland Koch eigentlich den Bürgerinnen und Bürgern der Rhein-Main Region versprochen hat, nämlich die Entlastung von nächtlichem Lärm durch den Flughafen Frankfurt. Es ist beschämend für Roland Koch und seine CDU/FDP-Regierung, dass sie den Menschen in der Region bis zuletzt weismachen wollten, dass ein Nachtflugverbot aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei“, so Frank Kaufmann.

„Jetzt muss die Landesregierung endlich den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Rhein-Main Region zu ihrem Ziel machen. Deshalb erwarten wir von Ministerpräsident Koch umgehend eine Erklärung, dass das Land Hessen auf eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nachtflugentscheidung des VGH verzichtet. Sollte die CDU/FDP-Regierung jetzt Revision einlegen, würde sie damit zeigen, dass es ihr mit dem Nachtflugverbot niemals ernst war“, fordert  Frank Kaufmann.

„Wir erinnern auch daran, dass CDU, FDP und die Fraport AG auf das heftigste gegen den von den GRÜNEN im vergangenen Herbst mit ausgehandelten Koalitionsvertrag polemisiert haben, der das Nachtflugverbot zum Ziel hatte. Genau diese Position hat jetzt der VGH bestätigt. Einmal mehr zeigt sich, mit welchen gezinkten Karten diejenigen, die eine rot-Grüne Koalition verhindern wollten, gespielt haben“, macht Frank Kaufmann darauf aufmerksam, dass die jetzige Entscheidung des VGH den Verabredungen des nicht umgesetzten Koalitionsvertrages entspricht.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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