Andreas Ewald, queerpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Bis heute ist die sexuelle Identität durch keines der in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz benannten Merkmale explizit geschützt. Am heutigen Freitag bringt das schwarz-rot regierte Berlin eine Initiative in den Bundesrat ein, Artikel 3 entsprechend zu ergänzen. Die Erweiterung um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität ist ein längst überfälliger Schritt. Die derzeit zu beobachtende besorgniserregende Zunahme queerfeindlicher Straftaten unterstreicht die dringende Notwendigkeit eines verfassungsrechtlich verbrieften Schutzes. Eine solche Grundgesetzänderung würde die Gleichheitsrechte der LSBTIQ-Community endlich auf eine stabile verfassungsrechtliche Basis stellen. Wir appellieren an die Hessische Landesregierung, die Berliner Initiative zu unterstützen. Zudem fordern wir in diesem Zuge eine Klarstellung des Merkmals ‚Geschlecht‘, welches so zu ergänzen ist, dass sich dieses eindeutig auch auf die geschlechtliche Identität bezieht. Auch hierfür sollte sich die Landesregierung im Verfahren einsetzen, denn eine moderne, vielfältige Gesellschaft muss den Schutz aller ihrer Mitglieder in ihrem wichtigsten Rechtsdokument unmissverständlich garantieren.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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