Mirjam Glanz, Sprecherin für Wohnen der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Die Berufungskammer im Landgericht Frankfurt hat heute bestätigt, dass die Verlängerung der Mieterschutzverordnung durch Minister Mansoori und damit die hessische Mietpreisbremse seit November 2025 unwirksam ist. Schon im Juni hatte das Frankfurter Amtsgericht ebenso entschieden. Damals hat der Minister diesen Umstand kleingeredet und mit gespielter Naivität behauptet, die Unwirksamkeit der hessischen Mietpreisbremse sei nichts weiter als eine sonderbare Einzelmeinung des Frankfurter Gerichts. Insbesondere nach der heutigen Bestätigung durch die Berufungskammer wäre es angebracht, gegenüber den Betroffenen Demut zu zeigen, denn dieses Urteil kann und wird vermutlich in sehr vielen weiteren Verfahren als Präzedenzfall dienen. Die Mieten in Hessen sind hoch genug. Mieterinnen und Mieter müssen vor steigenden Mieten geschützt werden.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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