CDU und SPD streichen das Corona-Aufholprogramm: Das hat die Antwort des Kultusministers auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN ergeben. Daniel May, bildungspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Wir haben es mit Blick auf den Koalitionsvertrag und die ausweichenden Äußerungen des Kultusministers im Ausschuss schon befürchtet – jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß.“
Die wenigen Einzelmaßnahmen, die die Landesregierung nach eigenen Angaben weiterführen will, sind vielfach solche, die es ohnehin schon vor Corona gab, beispielsweise den Deutschsommer oder die Ferien-Lerncamps. Ein Großteil der für das Aufholen nach Corona neu geschaffenen Maßnahmen – insbesondere die Aufstockung der Schulbudgets für zielgerichtete Förderangebote an den Schulen – wird hingegen komplett eingestampft. Und das, obwohl die Schulen genau diese Mittel des Programms sehr gut nachgefragt haben und entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU und SPD, eine solche Zuweisung zumindest auf reduziertem Niveau fortzusetzen. May: „Die Landesregierung erklärt das Aufholen nach Corona für beendet, obwohl die Pandemie vielen Schüler*innen noch in den Knochen steckt, wie zahlreiche Bildungsvergleichsstudien gezeigt haben. Das grenzt an Realitätsverweigerung und ist unverantwortlich. Nicht zuletzt sendet es ein verheerendes Signal an alle Kinder und Jugendlichen, die während der Corona-Pandemie massiv zurückstecken mussten – mit erheblichen langfristigen Folgen, wie wir wissen.“
„Einmal mehr beweisen CDU und SPD, dass sie die völlig falschen Prioritäten setzen. Wir finden: Wenn die Realisierung teurer und noch dazu wirkungsloser Wahlgeschenke wie das Hessengeld Vorrang vor Investitionen in die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen hat, läuft etwas grundlegend falsch. Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Entscheidung zu korrigieren und mit dem Haushalt für das Jahr 2025 weitere Mittel für das Aufholen nach Corona zur Verfügung zu stellen. Das sind wir unseren Kindern und Jugendlichen schuldig.“
Die Kleine Anfrage findet sich hier: 00586.pdf (hessen.de)
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