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08.01.2013

Untersuchungsausschuss zur EBS-Förderung ─ CDU und FDP lehnen Vorschläge für eine zügige und effiziente Arbeitsweise ab

EBS 1, Hochschulpolitik,In der heutigen konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses (UNA), der die umstrittene öffentliche Förderung der privaten Universität European Business School (EBS) aufklären soll, sind die Vorschläge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine effiziente und klar geregelte Arbeitsweise von Schwarz-Gelb abgelehnt worden. Auch der Beweisantrag zur Beiziehung der Akten der Landesregierung wurde aufgrund des Widerspruchs der Koalitionsfraktionen noch nicht beschlossen. „CDU und FDP bremsen von Beginn an die notwendige Aufklärung. Um dennoch schnell mit dem Aktenstudium beginnen zu können, werden wir eine Sondersitzung des UNA noch in dieser Woche beantragen“, sagten die Obleute von SPD und Grünen, Marius Weiß und Martina Feldmayer, im Anschluss an die Sitzung am Mittwoch in Wiesbaden. „Die Beiziehung der Regierungsakten ist Standard und es völlig unverständlich, warum sich die Koalition hier quergestellt hat. Sie verantwortet einen schlechten Start für den Ausschuss.“

Zu den Verfahrensregeln sagten Feldmayer und Weiß: „Wir hatten beantragt, das für den Bundestag geltende Gesetz (PUAG) für solche Ausschüsse auch in Hessen anzuwenden, anstatt der bisher verwendeten Regeln der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft (IPA). Mit diesen hätte der Untersuchungsausschuss effizienter und schneller arbeiten können, da die notwendigen Verfahren dort klar geregelt sind. Die Koalitionsfraktionen beharren aber lieber auf den alten, unklaren und überholten Regelungen.“

„Unsere Vorschläge entsprechen der Vorgehensweise, nach der alle Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene arbeiten. Obwohl diesen Regelungen alle Parteien auf Bundesebene im Jahr 2001 zugestimmt haben und sie sich in den aktuellen Untersuchungsausschüssen des Bundes bewährt haben, wehren CDU und FDP sich, diese auch in Hessen anzuwenden. Die Koalitionsparteien machen so deutlich, dass sie, anders als öffentlich geäußert, kein Interesse an einer schnellen und umfassenden Aufklärung haben. Gute Argumente nennt Schwarz-Gelb jedenfalls nicht. Vorschläge der Opposition werden aus Prinzip abgelehnt, egal wie sinnvoll und arbeitserleichternd diese sind“, kritisierte Feldmayer.

Des Weiteren gab Weiß zu bedenken: „Das Untersuchungsausschussgesetz des Bundes sieht klare Regelungen für die oft schwierige Arbeit eines U-Ausschusses vor. So werden die Reihenfolge der Zeugenvernehmungen, die Zulässigkeit der Fragen an die Zeugen und die Beweiserhebung eindeutig geregelt. Mit der jetzt beschlossenen Verfahrensweise (IPA) aus dem Jahr 1968 bleibt viel unklar und vieles muss neu ausgehandelt werden. Aber vielleicht ist es symptomatisch für die Politik von Schwarz-Gelb, dass sie lieber Regelungen aus den 60er Jahren anwendet, als sich auf zeitgemäße Vorschriften einzulassen. So bleibt nur der Eindruck, als versuche die Koalition, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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