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12.03.2012

Umweltbundesamt für Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr - GRÜNE sehen sich bestätigt

Einen Tag vor Beginn der Verhandlungen über die Nordwest-Landebahn vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneuert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Forderung nach einem strikten Nachtflugverbot. Hintergrund sind aktuelle Aussagen des Präsidenten des Umweltbundesamtes, der  ein konsequentes Nachtflugverbot für unverzichtbar hält, da nächtlicher Fluglärm gesundheitliche Schäden hervorrufe.

„Noch immer hat Schwarz-Gelb die Möglichkeit, die Revisionsklage für mehr nächtlichen Fluglärm zurückzuziehen. Ein konsequentes Nachtflugverbot ist das Allermindeste, was die Landesregierung den lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern rund um den Flughafen schuldig ist. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen nachdrücklich , dass vor allem der nächtliche Lärm der Gesundheit schadet. Darum muss ungestörter Schlaf während der Nachtzeit möglich sein. Nach unserer Auffassung steht ein Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr auf der Tagesordnung. Das Umweltbundesamt bestätigt uns in dieser Forderung ebenso wie die Weltgesundheitsorganisation WHO“, unterstreicht der für Fragen des Flughafenausbaus zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Frank Kaufmann.

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flassbarth, hat in einem Interview mit dem Spiegel nochmals hervorgehoben, Lärm sei das am stärksten unterschätzte Umweltproblem in Deutschland. Eine Reihe von Studien belege, dass der Lärm gerade wenn er nachts auftrete, die Gesundheit schädige. Das Umweltbundesamt hält deshalb für stadtnahe Flughäfen ein Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr für notwendig.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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