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10.08.2017

Schuljahresbeginn: Bildungs- und Chancengerechtigkeit im Mittelpunkt, Schülerticket startet, neues Schulgesetz tritt in Kraft

Mit dem neuen Schuljahr treten eine Reihe von Neuerungen in Kraft. Diese unterstützen aus Sicht der GRÜNEN Landtagfraktion die Schulen spürbar dabei, mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu verwirklichen. „Seit der grünen Regierungsbeteiligung hat die Bildungspolitik in Hessen neue Schwerpunkte gesetzt. Das vierte Schuljahr in Folge wird in bislang nicht bekanntem Maße in die Bereiche ganztägig arbeitende Schulen, Lehrerzuweisung nach Sozialindex, Deutschförderung und Inklusion investiert. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden für diese vier Bereiche 3.510 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das neue Schülerticket erlaubt es allen Schülerinnen und Schülern für einen Euro pro Tag, in ganz Hessen kostengünstig und umweltfreundlich mobil zu sein. Das neue Schulgesetz stellt die Weichen in Richtung einer an den Bedürfnissen vor Ort orientierten Schulentwicklung. Natürlich bleibt auch noch eine Menge zu tun, aber die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.

Trotz der bundesweiten Knappheit an Lehrkräften sei es gelungen, sowohl die Grundunterrichtsversorgung als auch nahezu die komplette weitere Lehrerzuweisung (105%, Ganztagsschulprogramm, Sozialindex) abzudecken. „Während andere Bundesländer Probleme mit der Grundunterrichtsversorgung haben, geht es in Hessen lediglich um wenige noch nicht besetzte Stellen im Bereich der darüber hinaus gehenden Lehrerversorgung“.

Mit dem neuen Schuljahr profitierten die Lehrerinnen und Lehrer von der für alle Beamtinnen und Beamten geltenden Arbeitszeitverkürzung. „Im Ergebnis sinkt für die Lehrkräfte ihre Unterrichtsverpflichtung“.

 

Die wichtigsten weiteren Änderungen im Überblick:

Integrierte Gesamtschulen: 96 von 101 Schulen mit besserer Lehrerzuweisung für kleinere Klassen

Durch das neue Schulgesetz haben die Integrierten Gesamtschulen (IGS) die Möglichkeit erhalten, ihren Unterricht komplett binnendifferenziert zu gestalten. Beginnend mit Jahrgangsstufe 5 wird für dieses pädagogisch anspruchsvolle Konzept die Klassenhöchstgrenze auf 25 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Zum neuen Schuljahr nutzen 96 von 101 IGSen die neuen Möglichkeiten in Jahrgangsstufe 5 und erhalten eine bessere Lehrerzuweisung zur Bildung kleinerer Klassen.

 Ganztag: Fast 1.000 Stellen mehr als im Schuljahr 2013/14; mehr Stellen als Anträge

Auch zum Schuljahr 2017/18 wurde kein Antrag von Schulträgern auf Aufnahme einer Schule in den Pakt für den Nachmittag oder auf Umwandlung in eine rhythmisierte Ganztagsschule (Profil 3) aufgrund fehlender Ressourcen abgelehnt. Im Gegenteil: Es standen für das Ganztagsschulprogramm des Landes sogar mehr Stellen zur Verfügung als von den Schulträgern abgerufen wurden. Insgesamt werden im neuen Schuljahr 2.590 Stellen für Ganztagsangebote an den Schulen zur Verfügung stehen. Im Schuljahr 2013/14 waren es 1.616. Die Zahl der ganztägig arbeitenden Schulen hat sich in diesem Zeitraum um fast 200 von 916 auf 1.114 erhöht.

Lehrerzuweisung nach Sozialindex: 240 Stellen mehr als im Schuljahr 2013/14

Schulen in sozial benachteiligten Gebieten erhalten eine gesonderte Unterstützung, um ihre Schülerinnen und Schüler besser fördern zu können. Diese Lehrerzuweisung nach Sozialindex wird zum kommenden Schuljahr um weitere 60 auf 540 Stellen erhöht und liegt damit um 240 Stellen über der Zuweisung zu Beginn der Legislaturperiode.

Deutschförderung und Integration: 1.610 Stellen mehr als im Schuljahr 2013/14

Darüber hinaus stehen für die Deutschförderung und die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Regelunterricht im neuen Schuljahr 2.630 Stellen zur Verfügung. Das sind 460 mehr als im letzten Schuljahr und 1.610 Stellen mehr als zu Beginn der Legislaturperiode

Inklusion: 686 Stellen mehr als im Schuljahr 2013/14; erstmals deutlich mehr Lehrkräfte im inklusiven Unterricht als an Förderschulen

Auch im neuen Schuljahr setzen wir den Weg zu einem inklusiven Schulsystem ebenso konsequent wie mit Augenmaß fort. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern orientiert sich die Umsetzung von Inklusion in Hessen am Elternwunsch. Die Mütter und Väter entscheiden, ob sie für ihr Kind den Inklusiven Unterricht oder eine Förderschule als geeigneten Förderort ansehen. Durch die Inklusiven Schulbündnisse und das neue Schulgesetz wird die sonderpädagogische Unterstützung auf Grundlage des Elternwillens zwischen Inklusivem Unterricht und Förderschulen verteilt. Im Ergebnis unterrichten im Schuljahr 2017/18 2.378 Sonderpädagoginnen und –pädagogen inklusiv (+ 686 gegenüber dem Schuljahr 2013/14) und 2.045 an Förderschulen. Erstmals gehen also deutlich mehr Ressourcen in den inklusiven Unterricht als an Förderschulen.

 G9 ist in Hessen wieder die Regel; nur noch 11 Schulen ausschließlich bei G8

Auch zum neuen Schuljahr sind weitere Schulen zum Abitur nach 13 Jahren (G9) zurückgekehrt. Von den über 200 Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen bieten nur noch 11 ausschließlich die verkürzte Schulzeit zum Abitur (G8) an, die meisten G9 und 16 sowohl G8 als auch G9. Auch hier hat der GRÜNE Kurs des „ermöglichen statt verordnen“ zu einer Lösung und Befriedung eines langjährigen Streitthemas geführt.

Schülerticket für einen Euro am Tag in ganz Hessen mobil

Mit dem neuen Schuljahr ist auch das neue Schülerticket an den Start gegangen. Damit können Schülerinnen und Schüler für einen Euro am Tag – 365 Euro im Jahr – alle Busse und Bahnen in ganz Hessen nutzen. Und das nicht nur für den Weg zur Schule, sondern auch in der Freizeit. Dafür hat Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (GRÜNE) die Weichen gestellt. Als einfache und verlässliche Alternative zum Elterntaxi oder eigenen Auto können Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfahren und auch noch an den Mobilitätskosten sparen. Das Ticket ist nicht nur ein großer Schritt hin zu einem umweltfreundlichen Verkehr, sondern auch ein Beitrag für soziale Gerechtigkeit, weil es die Kosten für den Weg zur Schule deutlich senkt.

Neues Schulgesetz bringt viele weitere Verbesserungen

Durch das Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes werden eigenständige gymnasiale Oberstufen wieder möglich. Als erstes profitiert hiervon die bisherige Außenstelle der Max-Beckmann-Schule in Frankfurt, die jetzt als neue gymnasiale Oberstufe arbeiten kann. Auch Produktionsschulen als besonderes pädagogisches Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der Schule in den Beruf haben jetzt erstmals eine Grundlage im Schulgesetz. Für die bisherigen eigenständigen Hauptschulen sieht das Gesetz das Auslaufen vor, da dieses schulische Angebot von immer weniger Eltern angewählt wurde.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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