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05.12.2009

Schriftliche Begründung des Flughafenurteils liegt vor - GRÜNE: Sofortige Umsetzung des Nachtflugverbots

Den Verzicht auf eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht und eine sofortige Verwirklichung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der hessischen Landesregierung. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH) zum Nachtflugverbot. Die Begründung liegt auch in den GRÜNEN vor. Danach sei der Spielraum der Behörde, vom von Fraport selbst beantragten Nachtflugverbot abzuweichen „annähernd null“.

„CDU und FDP müssen jetzt endlich ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung einhalten. Immer wieder haben Ministerpräsident Koch und sein Stellvertreter Hahn betont, der Ausbau des Flughafens und das Nachtflugverbot seien zwei Seiten einer Medaille. Mit unsäglichen Tricks haben sie dann in den vergangenen Wochen und Monaten versucht, davon Abstand zu gewinnen. Das oberste Verwaltungsgericht  Hessens hat es ihnen jetzt schriftlich gegeben, dass ein Nachtflugverbot möglich, im Interesse der Bevölkerung sogar dringend geboten ist. Deshalb darf es jetzt keine Revision in Leipzig geben. Die Menschen haben wenigstens ein Anrecht auf Nachtruhe“, unterstreicht der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir.

DIE GRÜNEN warnen die CDU/FDP-Landesregierung auch davor, das neue von CDU und FDP geplante Bundesrecht abzuwarten und Nachtflüge damit zu ermöglichen. „Wenn es jetzt kein sofortiges Nachtflugverbot gäbe, wäre dies ein Musterbeispiel dafür, wie Politikverdrossenheit erzeugt wird.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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