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31.01.2025

Sachverständiger bestätigt Verletzung der Fürsorgepflicht

Entlassungsaffäre Mansoori

 Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses erklärt die Obfrau der GRÜNEN, Kaya Kinkel:

„Minister Mansoori hätte seine Staatssekretärin in der Öffentlichkeit nicht mit an Rufmord grenzenden Behauptungen bloßstellen dürfen. Dass er hierdurch die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt hat, wurde heute von Prof. Thorsten Masuch, unter anderem Mitverfasser eines Kommentars zum hessischen Beamtenrecht, überzeugend erläutert. Es steht außer Frage, dass eine politische Staatssekretärin jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Daran haben wir nie gezweifelt. Als ausreichende Begründung hierfür genügt aber der Hinweis auf ein ‚fehlendes Vertrauensverhältnis‘. Ein Interesse der Öffentlichkeit zu den Hintergründen der Entlassung kann die öffentlichen Vorwürfe, wie sie von Minister Mansoori geäußert wurden, niemals rechtfertigen. Auch das wurde von dem Sachverständigen klargestellt.

Das Vorgehen von Minister Mansoori war nicht nur respektlos, sondern verletzt auch fundamental seine Fürsorgepflicht als Dienstherr. Das hat der Sachverständige heute ganz klar bestätigt.

Die öffentliche Bloßstellung und Demontage einer verdienten Fachfrau ist eines Ministers unwürdig. So geht man als Dienstherr nicht mit seinen Beamtinnen und Beamten um. Dieses selbstherrliche Vorgehen hat in einer modernen Verwaltung nichts zu suchen.

Es stellt sich die Frage: War dem Minister sein eigenes Ansehen in der Öffentlichkeit wichtiger als die Wahrung von Recht und Gesetz? Herr Mansoori muss sich deshalb die Frage stellen, ob er den Anforderungen und Wertevorstellungen, die er an seine Mitarbeitenden stellt, selbst gerecht wird.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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