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06.02.2019

22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Kompromiss zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Verlagen umgesetzt

Die GRÜNEN im Landtag begrüßen den Kompromiss zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Presseverlagen zu den Online-Angeboten der Sender. „Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die Vorschriften zum Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an den technologischen Fortschritt im Internet und an das geänderte Nutzungsverhalten angepasst“, erklärte Jürgen Frömmrich, medienpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der ersten Lesung des Vertrages im Landtag. „Dabei richtet sich die Regelung zur Frage der Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote nach dem zwischen Ländern, Rundfunkanstalten und Zeitungsverlagen gefundenen Kompromiss und löst den Konflikt zwischen Rundfunkanstalten und Verlagen hoffentlich auf.“

„Ob dieser Kompromiss angesichts des modernen Nutzungsverhaltens insbesondere über mobile Endgeräte der Weisheit letzter Schluss ist, wird sich in der Praxis zeigen müssen“, so Frömmrich weiter. „Dabei ist ein wichtiger Aspekt, dass die audiovisuelle Kultur- und Kreativwirtschaft nicht zur Leidtragenden wird, wenn sie zum Beispiel ihre Produkte weniger gut an private Streaming-Anbieter verkaufen können, weil sie länger in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen abzurufen sind. An dieser Stelle ist auf eine faire Anpassung der Vergütung und Rechteverwertung für Kultur- und Medienschaffende zu achten.“

„Das Ziel muss weiterhin sein, die Medienvielfalt in Hessen zu erhalten. Freie und unabhängige Medien sind für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich. Selbstverständlich soll der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk den privaten Verlegern das Leben nicht noch schwerer machen. Die Situation der Verlage, der Überlebenskampf vieler Printmedien ist hinreichend bekannt. Zugleich muss sichergestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Versorgungsauftrag umfassend auch in den Telemedienangeboten nachkommen kann. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen medienpolitischen Spagat versucht. Wie weit er in der Praxis trägt, müssen wir genau beobachten.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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