Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN sieht im schwarz-gelben Vorschlag für ein neues Rettungsdienstgesetz eine gefährliche Entwicklung zulasten der gesetzlich Versicherten. Kordula Schulz-Asche, gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN, stellt fest: „Das Land saniert sich auf Kosten der Kommunen und der Krankenkassen. Hat sich das Land bislang anteilig an den Personalkosten für das Leitstellenpersonal des Rettungsdienstes mit einem Volumen von 3,6 Millionen Euro beteiligt, so werden diese Gelder jetzt auf 1,2 Millionen Euro zusammengestrichen.“ Es werde darauf hinauslaufen, so Schulz-Asche, „dass die gesetzlich Versicherten für den Differenzbetrag einstehen müssen“.
„Ein gut organisierter und ausreichend finanzierter Rettungsdienst ist für viele lebensrettend und letztendlich werden damit Gesundheitskosten gespart.“ So komme das Gutachten der Hessenagentur, das drei Rettungsdienstbereiche unter verschiedenen Fragestellungen analysiert habe, zu dem Ergebnis, dass selbst bei Rettungsdienstfahrten ohne einen Notarzteinsatz bereits bei rund einem Drittel der Patienten eine Verbesserung des Gesundheitszustands eingetreten sei.
Eine zu einseitige Belastung der gesetzlichen Krankenkassen sieht Schulz-Asche auch bei der Bereitstellung von Rettungsdiensten für Großereignisse. „Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass die Veranstalter der Fußballweltmeisterschaft 135 Millionen Euro Gewinn einfahren, sich aber an den Kosten für den erhöhten Rettungsdienst nicht beteiligen. Dies wird auch zukünftigen Massenveranstaltungen nicht der Fall sein und das halte ich für falsch. Bei gewinnorientierten Veranstaltungen sollten die Veranstalter auch für die erhöhte Vorhaltung rettungsdienstlicher Maßnahmen aufkommen“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN.
„Wenn wir langfristig einen leistungsstarken Rettungsdienst haben wollen, dann müssen wir auch über Steigerung der Effizienz und Möglichkeiten sprechen, in bestimmten Bereichen Kosten zu senken“. Man könne beispielsweise darüber nachdenken, ob eine Vergrößerung der Leitstellenbezirke ohne Qualitätseinbußen möglich sei.
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