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21.11.2012

Rechnungshof darf nicht zur Beute von Schwarz-Gelb werden ─ GRÜNE: Unabhängigkeit des Rechnungshofs wahren

Hessen LogoBÜNDNIS 90/DIE  GRÜNEN im Landtag haben CDU und FDP eindringlich davor gewarnt, jetzt auch noch den Rechnungshof zu einem Endlager für FDP-Parteigänger machen zu wollen. Hintergrund sind FDP-Pläne, ihren Landtagsabgeordneten Alexander Noll zum Vizepräsidenten des Rechnungshofs zu machen. „Der Rechnungshof lebt von seiner Unabhängigkeit. Er kann seine unverzichtbare Arbeit als Kontrolleur und Berater von Politik und Verwaltung nur wirkungsvoll wahrnehmen, wenn er nicht zum Spielball von parteipolitischen Erwägungen wird. Ein solches Vorgehen würde auch die hervorragende Arbeit der derzeitigen Leitung des Rechnungshofs diskreditieren“, so der Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN, Mathias Wagner.

Mit einem Dringlichen Entschließungsantrag wollen DIE GRÜNEN ein klares Bekenntnis des Landtags zur Unabhängigkeit des Rechnungshofs erreichen. Der Antrag wird heute Nachmittag im Landtag beraten. Dazu haben die GRÜNEN in den Haushaltsberatungen erstmals seit Jahren Aussprache zum Haushaltsplan des Rechnungshofs beantragt.

„Mit den Plänen, Herrn Noll beim Rechnungshof versorgen zu wollen, überschreitet die FDP jegliche Grenzen von Anstand und läßt jeden Respekt vor den Institutionen unseres Landes vermissen. Bislang war der Rechnungshof tabu, wenn es um die Versorgung von Landtagsabgeordneten geht. Jetzt will sich die FDP auch noch den Rechnungshof zur Beute machen. Die CDU täte auch aus Respekt vor der bisherigen Arbeit des Rechnungshof gut daran, ihren Koalitionspartner zu stoppen.“

Landtagsabgeordnete als Mitglieder des Rechnungshof ausgeschlossen

Wie abenteurlich die FDP-Pläne seien, zeige schon die Tatsache, dass Landtagsabgeordnete als Mitglieder des Rechnungshofs per Gesetz ausgeschlossen sind. „Und das aus gutem Grund. Schließlich soll der Rechnungshof die Arbeit und die Beschlüsse des Landtags kontrollieren. Dafür braucht er größtmöglich Unabhängigkeit. Auf die Idee, einen Landtagsabgeordneten nahtlos vom Parlament in den Rechnungshof zu schicken, ist bislang aus gutem Grund niemand gekommen.“

Berufung Nolls würde Paragraph 12 des Rechnungshofgesetzes widersprechen

Das Rechnungshofgesetz regele ausdrücklich, dass bei Befangenheit die Mitglieder des Rechnungshofs nicht tätig werden dürfen. Wörtlich heißt es in Paragraph 12: „Ein Mitglied des Rechnungshofs darf nicht tätig werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unbefangenheit zu rechtfertigen“ und „Die Mitglieder des Rechnungshofs dürfen nicht bei einer Angelegenheit tätig werden, an der sie selbst beteiligt gewesen sind oder für die sie selbst Verantwortung tragen“. Spätestens beim Blick auf diese Regelung, müsste auch CDU und FDP klar werden, dass Herr Noll für das Amt nicht geeignet sei. „Wie soll denn Herr Noll im Rechnungshof den Haushalt des Landtags unbefangen prüfen, wenn er ihn selbst beschlossen hat?“

DIE GRÜNEN verdeutlichen dieses Befangenheitsprogramm an aktuellen Beispielen:

  • „Der Rechnungshof prüft zurzeit die Finanzierung der European Business School (EBS). Herr Noll hat eben diese Finanzierung als Landtagsabgeordneter beschlossen und seine Fraktion hat immer wieder betont, dass bei der EBS alles in Ordnung sei. Wie unabhängig würde Herr Noll wohl im Rechnungshof die Prüfung der EBS vornehmen?
  • Zu den Aufgaben des Rechnungshofs gehört es die Finanzierung der Landtagsfraktionen zu überprüfen. Durch einen nahtlosen Wechsel vom Landtag in den Rechnungshof wäre Herr Noll für die Prüfung der Finanzen der FDP-Landtagsfraktion zuständig, die er selbst beschlossen hat.
  • Der Rechnungshof hat jüngst in einem Bericht die Privatisierung der JVA Hünfeld sehr differenziert und kritisch bewertet. Wie wäre eine solche Prüfung wohl ausgefallen, wenn Herr Noll sie zu verantworten hätte?“

Angesichts dieser Beispiele müsste aus Sicht der GRÜNEN klar sein, dass sich die Berufung von Herrn Noll in den Rechnungshof verbiete.

Noll würde auch Auswahl für den kommenden Präsidenten einschränken

Das Rechnungshofgesetz regele in  Paragraph 3 ebenfalls, dass der Präsident oder der Vizepräsident die Befähigung zum Richteramt haben müsse. „Diese Befähigung hat Herr Noll definitiv nicht, somit muss sie nach dem Gesetz der Präsident haben, der ebenfalls im nächsten Jahr neu gewählt werden muss. Durch die Festlegung auf Herrn Noll würde also auch die Auswahl der möglichen Nachfolger des Präsidenten eingeschränkt. Auch aus diesem Grund ist die Benennung von Herrn Noll nicht nachvollziehbar. Es darf nicht sein, dass der Versorgung von FDP-Politikern der gesamte Rechnungshof untergeordnet wird.“

Dringlicher Entschließungsantrag


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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