Mit großer Freude haben die GRÜNEN im Landtag die heute vorgestellten Kriterien zur Kenntnis genommen, die Promotionen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) möglich machen. „Wir waren die erste Fraktion, die das Promotionsrecht für forschungsstarke Fachbereiche an den früheren Fachhochschulen gefordert haben, den heutigen HAWs“, erklärt Daniel May, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, „mit dem Kriterienkatalog kann dieses Recht nun konkret umgesetzt werden.“
„Das Ziel ist es, dass die HAWs die große Innovationskraft, die in ihnen steckt, weiter entfalten können. Schon jetzt gibt es mancherorts sehr gute Forschung an den ehemaligen Fachhochschulen, oft in Bereichen, die sich an Universitäten nicht finden“, erläutert May. „Diese neuen Forschungsfelder wollen wir stärken, damit dort eigener wissenschaftlicher Nachwuchs ausgebildet werden kann. Das ermöglicht Studierenden an HAWs neue Perspektiven, da Absolventen nun auch dort den Doktortitel erwerben können.“
Promotionen müssen selbstverständlich einen hohen wissenschaftlichen Wert haben. „Die Präsidenten der HAWs haben sich verpflichtet, darauf besonderes Augenmerk zu legen. In manchen Punkten gehen sie dabei sogar weiter als die Universitäten: Betreuung und Bewertung der Doktorarbeiten werden beispielsweise strikt getrennt“, so May, „das sichert die Qualität der Promotion zusätzlich ab.“
Bereits mit der Verabschiedung des neuen Hessischen Hochschulgesetzes Ende 2015 wurden die formalen Voraussetzungen für das Promotionsrecht geschaffen. Der heute vorgestellte Kriterienkatalog legt nun die konkreten Bedingungen fest, die die Fachbereiche der HAWs erfüllen müssen. „Wir sind sehr zufrieden, dass Hessen heute wieder einmal zum Vorreiter wird und den Hochschulen für angewandte Wissenschaft diesen Weg eröffnet. Die festgelegten Richtlinien für Promotionen können durchaus Beispiel für andere sein.“
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