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22.10.2025

Niederlage der AfD vor Staatsgerichtshof

Untersuchungsausschuss Corona

Miriam Dahlke, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion:   

„Der Staatsgerichtshof hat die Klage der AfD in fast allen Punkten abgewiesen und insbesondere unsere Auffassung bestätigt, dass sich ein hessischer Untersuchungsausschuss auch nur mit hessischer Coronapolitik befassen darf.

Der geringfügige Teilerfolg der AfD – statt der 7 vom Landtag für zulässig gehaltenen Fragen sind es jetzt 11 von ursprünglich 43 – kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie eine weitgehende Niederlage erlitten und der Landtag im Wesentlichen rechtmäßig gehandelt hat, vor allem auch bei der Entscheidung über die Zusammensetzung des Ausschusses.

Vielmehr war der AfD-Einsetzungsbeschluss von Anfang an handwerklich schlecht gemacht. Auch hätte die AfD – auf Basis der vom Landtag eingeholten Rechtsgutachten – im Nachhinein die Möglichkeit gehabt, ihre Fragen durch geringe Veränderungen oder Ergänzungen in zulässige Fragen umzuformulieren. Aber genau dies hat sie stets abgelehnt. Als Oppositionsfraktion im Hessischen Landtag hätte sie außerdem schon während der Zeit der Corona-Pandemie mittels Kleiner und Großer Anfragen oder Dringlicher Berichtsanträge eine Vielzahl von parlamentarischen Aufklärungsmöglichkeiten gehabt, die fast gar nicht genutzt wurden.

Dies zeigt, dass die AfD ihr angebliches Aufklärungsinteresse nur vortäuscht und den Untersuchungsausschuss in Wahrheit für rein parteipolitische Interessen und die Verbreitung von Verschwörungsmythen missbrauchen will.

Wir sind fest entschlossen, dies zu verhindern und stattdessen für eine konstruktive, zukunftsorientierte Aufklärungsarbeit zu sorgen, die den Namen auch verdient.“

 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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