Inhalt

26.05.2015

Neues Hochschulgesetz - Wichtige Impulse für Studierende, den Tierschutz und die Forschung an Fachhochschulen

Humboldt-UniversitätDIE GRÜNEN freuen sich über wichtige Weichenstellungen im neuen hessischen Hochschulgesetz, das der Landtag am Dienstag in erster Lesung debattierte. „Der Regierungsentwurf setzt wichtige Punkte aus unserem Koalitionsvertrag mit der CDU um“, freut sich der hochschulpolitische Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, Daniel May. Als einige der wichtigsten Punkte nennen DIE GRÜNEN die verbesserte Studienorientierung, das Promotionsrecht an Fachhochschulen und mehr Transparenz bei den Drittmitteln.

„Mit dem Gesetz erleichtern wir es Studierenden deutlich, die Hochschule zu wechseln oder ein Auslandssemester einzulegen. Wir kehren die Beweislast um: Künftig muss eine Hochschule beweisen, dass ein Schein nicht angerechnet werden kann. Bisher mussten die Studierenden darlegen, dass andernorts erworbene Leistungen gleichwertig sind“, erläutert Daniel May. Des Weiteren bringen wir mit dem Gesetz die Einrichtung des Orientierungsstudiums auf den Weg. Darin sollen Studierende zunächst verschiedene Studiengänge und Berufsziele kennenlernen. Zudem plane die Koalition eine weitere Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte: „Unser Ziel ist es, denjenigen, die einen qualifizierten Berufsabschluss haben, einen direkten Zugang zum Studium zu ermöglichen. Damit werten wir die Berufsausbildung auf und schaffen Durchlässigkeit im Bildungssystem.“ Das Gesetz schafft erstmals die Möglichkeit, in allen Studiengängen auch Teilzeitstudien anzubieten, bisher war das beispielsweise in Master-Studiengängen nicht möglich.

Neu geregelt wird auch der Umgang mit Drittmitteln. „Der Koalition ist es wichtig, dass die Hochschulen hier Transparenz herstellen. Das ist wichtig, um zu zeigen, dass Forschung trotz Mitteln Dritter unabhängig bleibt. Vor allem dient das auch der Beseitigung von Mythen. Denn die meisten Drittmittel kommen aus dem öffentlichen Sektor, nicht von privaten Unternehmen.“

Das Gesetz stärkt die Forschung an Fachhochschulen dadurch, dass forschungsstarken Bereichen an FHs ein eigenständiges Promotionsrecht verliehen werden kann. „Uns und den Fachhochschulen ist wichtig zu betonen, dass hier Forschungsarbeiten honoriert werden, die qualitativ keinen Deut hinter dem von Absolventen der Universitäten zurückliegen, im Gegenteil.“ CDU und GRÜNE hatten mit einem eigenen Forschungsetat für die Fachhochschulen, die nach der Gesetzesnovelle „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ heißen werden, bereits beim Hochschulpakt Akzente gesetzt.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die GRÜNEN ist die Neuregelung des Tierschutzes bei Tierversuchen. „Mit dem Gesetz hält das 3R-Prinzip Einzug. Das steht für Reducement, Refinement und Replacement, also die Reduzierung und das Ersetzen von Tierversuchen sowie die Verringerung der Last für die Versuchstiere durch Verfeinerung dort, wo Tierversuche unumgänglich sind. Die Gesetzesbegründung enthält ausdrücklich das Ziel, langfristig auf Tierversuche verzichten zu können. Auf dem Weg dorthin wird das Umweltministerium als für den Tierschutz zuständiges Ministerium in Zukunft beteiligt.“

Ein weiterer Punkt, der den GRÜNEN wichtig ist, sind verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler durch die Ermöglichung so genannter Tenure-Track-Stellen. Damit ist gemeint, dass nach einer Qualifikations- und Bewährungsphase eine gesicherte Berufungsmöglichkeit besteht. „Dies ergänzt unsere Maßgaben aus dem Hochschulpakt, die die Situation des akademischen Nachwuchses verbessern.“

Im Bereich der Selbstorganisation erhalten die gewählten Gremien in Zukunft mehr Mitsprachemöglichkeiten. Der Senat wird in Zukunft gleichberechtigt bei der Auswahl eines neuen Präsidenten mitwirken und erhält ein aufschiebendes Vetorecht in Finanzfragen. Die Studierenden müssen in Zukunft zu Satzungen und Ordnungen angehört werden und erhalten ein Antragsrecht zum Hochschulbudget.

„Mit dem neuen Hochschulgesetz gibt die schwarz-grüne Koalition wichtige Impulse, ohne dabei die Adressaten des Gesetzes zu überfordern. Zusammen mit dem bereits abgeschlossenen Hochschulpakt, der eine sehr gute und verlässlich steigende finanzielle Ausstattung für die Hochschulen garantiert, verbessern wir weiter die Situation von Studium und Lehre in Hessen“, fasst May zusammen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt