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17.04.2012

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - GRÜNE fordern Fluglärm-Schlichtung

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, die berechtigten Klagen der Bürgerinnen und Bürger über Lärmbelastung endlich ernst zu nehmen und Streitpunkte in einer Fluglärm-Schlichtung zu beseitigen. „Schwarz-Gelb ist in der Pflicht, verloren gegangenes Vertrauen in die Politik wieder zurückzugewinnen. Da diese Regierung in Fluglärmfragen jeden Vertrauensvorschuss verspielt hat, ist das nur mit einem unabhängigen Schlichter möglich, der von allen Beteiligten anerkannt wird“, so der für den Frankfurter Flughafen zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Frank Kaufmann. DIE GRÜNEN bringen einen entsprechenden Antrag in das nächste Plenum ein.

Die Fluglärm-Schlichtung solle sich unter anderem mit der unabhängigen Prüfung aller Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms beschäftigen, insbesondere mit einer Ausdehnung des Nachtflugverbots. Dazu Kaufmann: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigung von 17 Nachtflügen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr durch die Landesregierung für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hat darüber hinaus klargemacht, dass Schwarz-Gelb auch in Bezug auf die Zeiten zwischen 22.00 und 23.00 Uhr und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr die Lärmschutzinteressen der Bevölkerung übergangen hat. Wir fordern, diese Fehler unverzüglich in einem Planergänzungsverfahren zu korrigieren. Viel zu viele Menschen leiden nach wie vor unter permanenter Lärmbelastung. Sechs Stunden Ruhe in der Nacht sind ein Anfang, aber wenn der politische Wille da ist, geht noch mehr.“

DIE GRÜNEN bedauern, dass durch das Verhalten der Landesregierung, dem Wortbruch beim Nachtflugverbot, dem in Teilen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss, der Revision gegen das Nachtflugverbot und den unzureichenden Aktivitäten zur Reduzierung des Fluglärms viel Vertrauen in die Politik zerstört wurde. „Jüngstes Beispiel dafür, dass diese Regierung unbelehrbar ist, ist die handstreichartige Ankündigung künftig häufiger die Abflugroute „N 07 lang“ statt der Route „N 07 kurz“ zu belegen. Eine Entscheidung, die eine deutliche Veränderung der Fluglärmbelastung für viele Menschen bedeutet, aber erneut ohne jegliches transparente Verfahren verkündet wurde.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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