Zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner:
„Die Ministerpräsidenten konnten sich nicht auf die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags verständigen. Sie setzen sich damit über das bislang übliche Verfahren hinweg, wonach die Beitragsanpassung auf Grundlage der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erfolgt. Die Hardliner unter den Regierungschefs haben offenbar eine andere Einigung verhindert. Dieser Beschluss ist inhaltlich falsch und mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar verfassungswidrig. Daher ist es richtig, dass ARD und ZDF Verfassungsklage eingelegt haben.
Inhaltlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk wie alle Angebote des Qualitätsjournalismus auf eine solide und verlässliche Finanzierung angewiesen. Die moderate Erhöhung um 58 Cent wäre daher angemessen gewesen. Leider war auch die schwarz-rote Koalition in Hessen nicht bereit, sich für diese Erhöhung auszusprechen. Ein entsprechender Antrag von uns GRÜNEN wurde abgelehnt.
Rechtlich ist es höchst fragwürdig, willkürlich von der Empfehlung der KEF abzuweichen. Es wäre ein sehr schlechtes Zeichen, wenn amtierende Regierungschefs vom Bundesverfassungsgericht zur Einhaltung von Recht und Gesetz ermahnt werden müssten.
Die aktuelle Debatte zeigt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk eignet sich nicht für populistischen Profilierungsversuche wie sie insbesondere Markus Söder und einige ostdeutsche Ministerpräsidenten unternehmen. Denn gerade in Zeiten von Fake-News und Desinformation können wir für jedes Angebot des Qualitätsjournalismus dankbar sein. Und es muss uns auch etwas wert sein.“
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