Inhalt

20.05.2014

„Mietpreisbremse“ – GRÜNE: Kappungsgrenzenverordnung ist gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter in Hessen

Hochhaus1, WohnungspolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich erfreut über den Entwurf für eine hessische Kappungsgrenzenverordnung, die demnächst in die Anhörung gehen wird. Diese Verordnung soll in Gemeinden mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum den weiteren drastischen Anstieg von Mieten regulieren. „Wir sehen darin ein richtiges Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs auf besonders angespannten Wohnungsmärkten und begrüßen den Vorschlag der Landesregierung“, so Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Damit wird der Spielraum für Mieterhöhungen in einem bestehenden Mietverhältnis eingeengt. Das ist eine gute Nachricht für die Mieter“.

Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag um, die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten für die sogenannte Mietpreisbremse zu nutzen. „Das ist sowohl eine Schutzregelung für Mieterinnen und Mieter, die in den betroffenen Gemeinden leben, als auch für die jeweiligen Kommunen eine gute Möglichkeit, die Menschen angemessen und zu fairen Preisen mit Wohnraum versorgen zu können“, so Martina Feldmayer.

Die Landesregierung habe demnach 23 Kommunen in Hessen benannt, für die diese Regelung erforderlich ist, da diese auf Grundlage vorliegender Daten von stark steigenden Mietpreisen betroffen sind.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema