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16.08.2012

Leipziger Urteilsbegründung zum Flughafenausbau – GRÜNE werden genau prüfen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigt an, ihren Gutachter mit einer Analyse und Bewertung der heute eingegangen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zu beauftragen. „Wir wollen eine fundierte juristische Analyse darüber, was diese Entscheidung für die Zukunft des Flugverkehrs in Frankfurt und den Schutz der Anwohner vor Fluglärm bedeutet. Unser Ziel ist eine Reduzierung des Fluglärms und ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Es wird eine der spannenden Fragen sein, inwieweit uns dieses Urteil aus Leipzig hilft, Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Umso mehr erstaunt es uns, dass Wirtschaftsminister Rentsch offenbar heute schon in der Lage ist, die 182 Seiten des Urteils zu bewerten, da er für den späten Nachmittag zu einem Statement eingeladen hat“, sagt der für die Belange des Frankfurter Flughafens zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Frank Kaufmann.

Erste Hinweise darauf, dass es sich die CDU/FDP-Landesregierung mit der so genannten „Planklarstellung“ zu einfach gemacht hat, sehen DIE GRÜNEN im Leitsatz 6 der Urteilsbegründung. Dort heißt es: „Ein Lärmschutzkonzept, das eine weitgehende Lärmpause in der Nachtkernzeit vorsieht, kann es rechtfertigen, die Lärmschutzbelange der Anwohner in den Randstunden der Nacht weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen. Selbst in diesem Fall ist es aber nicht gerechtfertigt, ‚die Nacht zum Tage zu machen‘. Auch dann bleibt die Verhältnismäßigkeit nur dann gewahrt, wenn das Konzept eines zum Kern der Nacht hin abschwellenden und danach wieder ansteigenden Flugverkehrs auch in diesem Zeitsegment durchgehalten und der Flugverkehr in den Nachtrandstunden zur Vermeidung tagähnlicher Belastungsspitzen durch geeignete Vorkehrungen effektiv und konkret begrenzt wird.“

„Das hier geforderte An- und Abschwellen erscheint uns mit der Planklarstellung nicht erfüllt worden zu sein. Es stellt sich die Frage, ob allein die Begrenzung auf 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden schon ein An- und Abschwellen bedeutet. Es sind in der Planklarstellung für uns keine ‚geeigneten Vorkehrungen‘ erkennbar, wie ‚tagähnliche Belastungsspitzen‘ vermieden werden sollen. Es ist nämlich durchaus möglich, dass zwischen 5.00 h und 5.20 h ein Flugzeug nach dem anderen landet und danach bis 6 h kaum Flugbewegungen stattfinden. Das ist sicherlich in den Ohren der Anwohner alles andere als ein langsames Anschwellen der Flugbewegungen. Uns geht es nicht um einen Schnellschuss, sondern um eine tatsächliche Entlastung der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens. Der Landesregierung sollte es eigentlich auch darum gehen, die erste Reaktion des neuen Wirtschaftsministers lässt leider anderes befürchten“, so Frank Kaufmann.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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