Inhalt

25.06.2025

Leerstandsgesetz nicht gegen wirksame Instrumente des Mieterschutzes eintauschen

Ein Schritt vor und drei Schritte zurück

Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion heute im Plenum:

„Das Leerstandsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sehr wirksam ist es allerdings nicht, weil Leerstand nach wie vor erlaubt ist und aus unterschiedlichen Gründen dann genehmigt wird. Aber es ist zumindest mal ein Versuch der Koalition, etwas für Mieter in Hessen zu tun.
Gänzlich falsch ist es jedoch, das Leerstandsgesetz gegen bewährte Instrumente wie den Genehmigungsvorbehalt einzutauschen und gleichzeitig den Kündigungsschutz der Menschen einzuschränken. Das bedeutet konkret, dass in Frankfurt jährlich wieder hunderte Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können, ohne dass die Stadt Frankfurt dagegen vorgehen kann. Mit Ablauf des Jahres 2025 soll die entsprechende Verordnung in Hessen nach dem Willen von CDU und SPD auslaufen.
Das ist ein Schritt vor und drei Schritte zurück. Die SPD hat sich hier leider über den Tisch ziehen lassen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema