Julia Herz, Sprecherin für Grundschulen der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht unmittelbar bevor: Ab dem kommenden Schuljahr haben alle Erstklässler*innen Anspruch auf einen Ganztagsplatz mit mindestens acht Stunden Betreuung täglich. Der Fortschritt des Ausbaus in den hessischen Schulträgerregionen ist jedoch äußerst unterschiedlich, wie die Antwort des Kultusministers auf unsere Große Anfrage zeigt: In einem Viertel der Schulträgerregionen gibt es nicht einmal für jedes dritte Grundschulkind einen Ganztagsplatz. Im Durchschnitt steht gerade einmal für gut 50 Prozent der Grundschüler*innen ein Platz zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund sind das Selbstbewusstsein und die Gelassenheit von Kultusminister Schwarz sehr verwunderlich. In seiner Antwort macht er einmal mehr deutlich, dass er sich für den Ausbaustand vor Ort nicht zuständig sieht, und wälzt die Verantwortung auf die Kommunen ab. Gleichzeitig erklärt er, dass CDU und SPD keinen einzigen Euro der Betriebskostenzuschüsse, die der Bund ab diesem Jahr zahlt, für den Rechtsanspruch Ganztag an die Schulträger weiterleiten werden. Ab 2030 handelt es sich dabei um eine Summe von knapp 100 Millionen Euro, die das Land vom Bund für den Rechtsanspruch einstreicht – obwohl die Kommunen ihn umsetzen müssen. Bereits im Januar haben die kommunalen Spitzenverbände die unzureichende Finanzierung des Rechtsanspruchs durch das Land kritisiert und mit einer Klage gedroht.
Wir haben unsere Große Anfrage daher auf die Tagesordnung des morgigen Kultuspolitischen Ausschusses gesetzt. Dort erwarten wir von Kultusminister Schwarz und den Regierungsfraktionen eine Erklärung dafür, warum sie die Kommunen, aber auch die Eltern und Kinder in Hessen, die auf den Ganztag angewiesen sind, einmal mehr im Regen stehen lassen.“
Die Große Anfrage findet sich hier: https://t1p.de/vurr4.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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