Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die große Sorge um die Büchereilandschaft in Hessen, lehnt den Antrag der LINKEN aber aufgrund inhaltlicher Mängel ab.
„Die Untätigkeit der Landesregierung hat die Kommunen ausbluten lassen, sodass diese gezwungen sind, Büchereien zu schließen. Kommunale Bibliotheken sind aber ein wichtiger Bestandteil kultureller Bildung, sie fördern Medienkompetenz und lebenslanges Lernen zu bezahlbaren Gebühren. Damit stellen sie einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in der Bildung dar. Wir fordern deshalb schon seit Langem ein Bibliotheksgesetz, das die Bibliotheken zur Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen macht und die Kommunen nicht mit dieser wichtigen Aufgabe alleine lässt“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer.
„Beim Haushaltsabschluss 2012 hatten die hessischen Kommunen im bundesweiten Vergleich mit 1,9 Milliarden Euro das mit Abstand größte Defizit. Dafür ist die schwarz-gelbe Landesregierung verantwortlich und sie hat vorgestern vom Staatsgerichtshof die Quittung für ihre Untätigkeit erhalten. Sie zwingt die Kommunen unter den kommunalen Schutzschirm, weshalb sie dann freiwillige Leistungen wie die öffentlichen Büchereien streichen müssen. Das sogenannte Bibliotheksgesetz von CDU und FDP ist reine Symbolpolitik und ändert an dem Problem rein gar nichts. Die 1,25 Millionen Euro, die das Land durch dieses Gesetz für die 430 Bibliotheken in Hessen zuschießt, wo alleine die Stadt Frankfurt 12 Millionen Euro für das Büchereiwesen ausgibt, sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Feldmayer weiter.
„Wir brauchen für Hessen ein Bibliotheksgesetz, das seinen Namen auch verdient, und für die Kommunen passende Konzepte wie die Versorgung mit Bibliotheken sichergestellt werden kann. Das müssen nicht immer Gebäude sein, das können, gerade im ländlichen Raum, zum Beispiel auch Bücherbusse sein. Auch Überlegungen, wie Bibliotheken zusammengelegt und dadurch gut frequentierte Standorte gestärkt werden können, wollen wir nicht per se ausschließen.“
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