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21.09.2009

Hochschulgesetz-Novelle nicht zukunftsfähig - GRÜNE: Mehr Demokratie und Chancengerechtigkeit notwendig

Als „konzeptlos und kontraproduktiv für die Zukunftsfähigkeit der hessischen Hochschulen“ kritisiert die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, den Entwurf der Landesregierung für ein neues Hochschulgesetz. „Zwei zentrale Ziele der aktuellen Bildungsdebatte werden überhaupt nicht berücksichtigt, nämlich die notwenige Erhöhung der Studierendenzahlen sowie der chancengerechte Zugang zu den Hochschulen. Wir schlagen das Recht auf die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums als Lösungsmöglichkeit vor. Und so wichtig die Weiterführung der Autonomie ist, sie darf nicht als Vorwand dienen, sich aus der Verantwortung für die Hochschulen zu stehlen. Autonomie kann nur mit mehr Demokratie innerhalb der Hochschule funktionieren, die Mitspracherechte des Senats und der Studierenden müssen ausgebaut werden. Der Hochschulrat soll weiterhin beraten, aber nicht über die Belange der Hochschule entscheiden.“

„In Sonntagsreden erkennt sogar die Landesregierung an, dass die Absolventenzahl erhöht werden muss. Das ist sowohl volkswirtschaftlich notwendig als auch eine Frage der Chancengerechtigkeit. Nach neuesten Zahlen kommen nur 23 Prozent der Studierenden aus Nicht-Akademiker-Familien. Das ist ein Armutszeugnis. Für das Hochschulgesetz bedeutet dies, dass dringend das Recht auf ein Teilzeitstudium auch für die neuen Bachelor- und Masterabschlüsse aufgenommen werden muss. So ist Studieren auch für diejenigen möglich, die neben dem Studium ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, ehrenamtlich aktiv sind oder Kinder erziehen“, unterstreicht Sarah Sorge.

Die aktuellen Probleme der Hochschulen und ihre mögliche Lösung werden zum Bedauern der GRÜNEN überhaupt nicht angesprochen. „Alle Hochschulakteure fordern eine Reform der Reform des Bolognaprozesses gerade in Bezug auf die Studierbarkeit, Mobilität und Öffnung des Übergangs zum Master. Die Wissenschaftsministerin ignoriert dieses für die zukünftige Qualität der Hochschulausbildung wichtige Problem. Genauso werden die sich allmählich angleichenden Aufgaben von Universitäten und Fachhochschulen sowie die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht angesprochen. Die Landesregierung missversteht Autonomie als Verweigerung der Übernahme von Verantwortung.“

Zudem sehen DIE GRÜNEN die weitere Schwächung des Senats sowie die Entmachtung der Fachbereichsbeiräte oder des erweiterten Präsidiums als „falsch“ an. „Genauso falsch und zudem ein Angriff auf die akademische Selbstverwaltung ist es, den Hochschulrat von einem Beratungs- zu einem Entscheidungsgremium zu machen. Gerade in einer autonomen Hochschule müssen die Wahl des Präsidiums, die Budgetverteilung, die Entwicklungsplanung der Hochschule, das wissenschaftliche Profil und Vorschläge zur Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre gemeinsam ausgehandelt, fortentwickelt und entschieden werden. Wenn Autonomie funktionieren soll, muss sie von allen an der Hochschule anerkannt werden, es muss ein Mehr an Mitbestimmung der Akteure der Hochschule geben und ein Mehr an Demokratie. Dies gilt insbesondere für die größte Gruppe an den Hochschulen, die Studierenden. Deshalb muss ihre Interessenvertretung gestärkt werden. Leider geht die Landesregierung den entgegen gesetzten Weg.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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