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15.12.2016

Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen: Mehr Selbstbestimmung für das Leben in der Pflege

Die GRÜNEN betonen, dass sich das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen in der Evaluation bewährt hat und jetzt qualitative Fragen wie Selbstbestimmung mehr in den Fokus gerückt sind. „Das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen soll die Interessen älterer oder pflegebedürftiger Menschen schützen. Um diesen Menschen gerecht zu werden, haben wir in der Anhörung 102 Organisationen aus diesem Bereich zu Wort kommen lassen und bei der Neuauflage des Gesetzes berücksichtigt“, erklärt Marcus Bocklet, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Besonders das Thema Selbstbestimmung in der Pflege war uns wichtig. Personen, die früher in stationären Einrichtungen gelebt haben, sollen nun verstärkt die Möglichkeit bekommen, betreut in kleinen Gruppen zu wohnen. Dabei sollen sie aber nicht auf die Qualitätsstandards verzichten müssen.“

„Es gibt die bundesweite Tendenz zum betreuten Wohnen in der Behindertenhilfe. Menschen, die früher in stationären Einrichtungen gelebt haben, werden zunehmend mit Maßnahmen des betreuten Wohnens versorgt. Die Forderungen der Wohlfahrtsverbände nach niedrigeren Anforderungen an ambulantes Wohnen würde jedoch eine Absenkung der Qualitätsstandards bedeuten. Das kann man aus Sicht eines Trägers verstehen, aber aus Sicht eines Betroffenen bedeutet es eine Verschlechterung. Das können wir nicht wirklich wollen“, unterstreicht Bocklet. „Die Verbände können weiterhin weitreichende Befreiungen und Erleichterungen für ambulante Wohnformen beantragen, aber es wird im Einzelfall –  je nach Wohngruppe – geschaut, ob diese auch im Sinne der zu Pflegenden genehmigt werden können.“

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sollen auf ein notwendiges Maß reduziert werden „Wir wissen genau, dass nicht nur in Psychiatrien, sondern auch in Altenpflegeheimen und in Behindertenheimen freiheitsentziehende Maßnahmen, wie Fixierungen angewendet werden. Wir würden diese Maßnahmen in Hessen gern regulieren – darüber haben wir schon oft gesprochen – aber darüber entscheidet der Bund, der sie in Paragraph 1906 Bundesgesetzbuches regelt“, so Bocklet. „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sollen eine Ultima Ratio sein und Einrichtungsträger weiterhin verpflichtet bleiben, genügend Personal und Material zur Verfügung zu stellen, damit den Pflegebedürftigen eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung gewährleistet werden kann“, schließt Bocklet ab.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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