Martina Feldmayer, Sprecherin für Wohnen der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Die SPD ist sehr mutig eine Aktuelle Stunde zu einem Leerstandsgesetz zu bestreiten, das nicht vorliegt. Wann kommt das Gesetz und wie soll es aussehen? Gänzlich falsch ist es jedoch schon jetzt, das angekündigte Leerstandsgesetz gegen zwei wirksame Maßnahmen des Mieter*innenschutzes einzutauschen. Der Umwandlungsvorbehalt, der in der vergangenen Legislaturperiode von Tarek Al-Wazir eingeführt wurde und auch Teil des 2019 von der SPD vorgeschlagenen Leerstandsgesetzes war, und jetzt von der SPD abgeschafft wird, wirkt: 80 Prozent Rückgang bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Das bedeutet weniger Verdrängung von Mieter*innen. Genauso verhält es sich mit dem Schutz vor Kündigung, wenn eine Wohnung umgewandelt wurde. Beide Maßnahmen will die Landesregierung auslaufen lassen. Es ist geradezu zynisch, dass die Landesregierung einerseits der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder Tür und Tor öffnen will und gleichzeitig den Schutz der Menschen, die in dieser Wohnung wohnen, schleift. Wir fordern insbesondere die SPD auf, diesen katastrophalen Schritt nicht zu gehen und sich für die Beibehaltung eines wirksamen Mieter*innenschutzes einzusetzen.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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