Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN begrüßt, dass viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der heutigen Anhörung im Landtag das Mehr an Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 prinzipiell begrüßt haben. „Ohne den Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN hätte es für die Schülerinnen und Schüler der laufenden Klassen 5 bis 7 keinerlei Möglichkeit für eine Rückkehr zu G9 gegeben. Wir sind erfreut, dass nach vorläufigen Zahlen aus dem Kultusministerium mehr als die Hälfte der Schulen, die zu G9 zurückgekehrt sind, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen will“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.
Wie immer stecke bei der konkreten Umsetzung der Teufel im Detail. „Wir verstehen, dass viele sich ein einfacheres Verfahren oder gar eine Mehrheitsentscheidung über G8 oder G9 gewünscht hätten. Aufgrund des durch Gerichtsurteile festgestellten Vertrauensschutzes ist dies jedoch nicht möglich.“ Die Gerichte hatten entschieden, dass Eltern, deren Kinder mit G8 begonnen haben, Vertrauensschutz genießen. Gegen ihren Willen ist somit eine Rückkehr zu G9 nicht machbar. „Was rechtlich möglich ist, haben wir mit unserem Gesetzentwurf gemacht. Wir bleiben weiter offen für die bessere Idee.“ Bislang habe sie aber noch niemand gefunden. Auch bei einer – von einigen geforderten – generellen Rückkehr zu G9 wäre man um den Bestandsschutz für G8-Schülerinnen und Schüler nicht herumgekommen.
„Wir bedanken uns bei den Expertinnen und Experten für ihre Bewertungen und Vorschläge. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner werden wir die Ergebnisse der Anhörung auswerten und darüber beraten, ob es Möglichkeiten gibt, noch mehr Wahlfreiheit möglichst unbürokratisch zu ermöglichen“, verdeutlicht Mathias Wagner.
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