Mirjam Glanz, Sprecherin für Wohnen der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Das vorgelegte Leerstands-Gesetz ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, erfüllt aber seinen Zweck nicht – denn es ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Der Gesetzentwurf lässt zu viele Ausnahmen zu, nach denen Leerstand genehmigt werden muss. Leerstand generell wird mit dem Gesetzesvorhaben nicht verboten und es steht und fällt damit, ob Kommunen überhaupt eine entsprechende Satzung erlassen. Zudem darf die Satzung nur in angespannten Wohnungsmärkten erlassen werden. Dies kritisiert der DGB Hessen. Spitzfindigen Investoren wird es leichtgemacht, von den zahlreichen Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen. Zusätzlich zum Leerstands-Gesetz bräuchte es ein Wohnungs-Nutzungsgebot. Zudem dürfen wichtige Instrumente für die Kommunen und Mieterinnen und Mieter wie der Genehmigungsvorbehalt nicht gestrichen werden. Dies hat die Landesregierung vor. Negativ ist auch, dass im Jahr 2024 erstmals in Hessen 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung fehlten. Hier hätten 30 Prozent mehr Sozialwohnungen gebaut werden können.“
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