„Die Landesregierung teilt unsere Bedenken bezüglich der vom Kartellamt vorgenommenen engen räumliche Marktabgrenzung beim Fusionsverbot der Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) mit der Gesundheitsholding Werra-Meißner. Nach Einschätzung der Landesregierung können durch die Entscheidung des Kartellamts krankenhausplanerische sinnvolle und erwünschte Zusammenschlüsse verhindert und der Vollzug des Sicherstellungsauftrags der Kommunen erschwert werden,“ kommentiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und nordhessische Abgeordnete Sigrid Erfurth die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen vom 25. Juni 2009 (Drs. 18 /853).
Aufgrund der verändernden Bedingungen im Krankenhaussektor können kleinere und kommunale Krankenhäuser auf Dauer nicht alleine überleben. Zusammenschlüsse und Kooperationen sind notwendig, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum weiterhin sicher zu stellen.
„Für Nordhessen und die Menschen im Werra Meißner Kreis ist es wichtig, dass auch zukünftig eine wohnortnahe und qualitativhochwertige stationäre medizinische Versorgung zur Verfügung steht. Ohne die Kommunalen Krankenhäuser ist dies nicht gewährleistet. Deshalb begrüßen wir die Beschwerde der GNH gegen die Entscheidung des Kartellamtes. Die Verantwortlichen vor Ort müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, die kommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen“ so Erfurth abschließend.
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